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Thema: Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Jo, stehen auch in der Stvo
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Jo, stehen auch in der Stvo

    Korrektur: Stv Z O ...soviel Zeit muss ein ;-))

  3. #3
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    Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    ah ok danke für die Antworten

  5. #5
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    Frontblitzer ...

    Hallo !

    "Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
    ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:

    §52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
    Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!

    mfG
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  6. #6
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    Frontblitzer

    Hallo,

    es gibt bei den TÜV/DEKRA auch noch vorgegebene Maße, so darf die Anbauhöhe 1200 mm nicht überschreiten. Darauf hat man hier bei der Nachrüstung Wert drauf gelegt.
    Außerdem müssen sie einen eigenen Schalter m. Kontrollleuchte haben, dürfen also nicht mit den RKL gekoppelt sein und müssen bauartgeprüft sein (also eine Zulassung nach KBA/ECE/EMV) haben).

    Gruss, FDNY911

  7. #7
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    108
    ich persönlich bin der Meinung: The more, the better. Gerade nach vorn kann ein Feuerwehrfahrzeug eigentlich garnicht genug blaues Licht verteilen. Gerade bei großen Fahrzeugen oder DLKs, bei denen das herkömmliche Blaulicht ja in der Seitenansicht durch den Leiterpark verdeckt ist, machen Frontblitzer großen Sinn. Insbesondere bei Feuerwehren mit Autobahnen in ihrem Einsatzgebiet sind Frontblitzer absoluter Vorteil.

    Ob eine kleine Dorffeuerwehr mit 10 Einsätzen pro Jahr sowas an ihrem TSF braucht, lasse ich mal im Raume stehen. ;)


    @ Andreas: In deiner Signatur müsste es "in" heißen, nicht "on". ;)

  8. #8
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    Zitat Zitat von FDNY911 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es gibt bei den TÜV/DEKRA auch noch vorgegebene Maße, so darf die Anbauhöhe 1200 mm nicht überschreiten. Darauf hat man hier bei der Nachrüstung Wert drauf gelegt.
    Außerdem müssen sie einen eigenen Schalter m. Kontrollleuchte haben, dürfen also nicht mit den RKL gekoppelt sein und müssen bauartgeprüft sein (also eine Zulassung nach KBA/ECE/EMV) haben).

    Gruss, FDNY911
    das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich dürfen sich die Frontblitzer zusammen mit den RKL einschalten lassen (genau genommen dürfen sie nur funktionieren, wenn die RKL eingeschaltet sind). Aber sie sollten (müssen?) separat abschaltbar sein (z.B. für Kolonnenfahrt sinnvoll). Analoge Regelung hast ja für die Heck-RKL auch.

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