Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
ah ok danke für die Antworten
Hallo !
"Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:
§52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!
mfG
I believe on Digitalfunk
Hallo,
es gibt bei den TÜV/DEKRA auch noch vorgegebene Maße, so darf die Anbauhöhe 1200 mm nicht überschreiten. Darauf hat man hier bei der Nachrüstung Wert drauf gelegt.
Außerdem müssen sie einen eigenen Schalter m. Kontrollleuchte haben, dürfen also nicht mit den RKL gekoppelt sein und müssen bauartgeprüft sein (also eine Zulassung nach KBA/ECE/EMV) haben).
Gruss, FDNY911
ich persönlich bin der Meinung: The more, the better. Gerade nach vorn kann ein Feuerwehrfahrzeug eigentlich garnicht genug blaues Licht verteilen. Gerade bei großen Fahrzeugen oder DLKs, bei denen das herkömmliche Blaulicht ja in der Seitenansicht durch den Leiterpark verdeckt ist, machen Frontblitzer großen Sinn. Insbesondere bei Feuerwehren mit Autobahnen in ihrem Einsatzgebiet sind Frontblitzer absoluter Vorteil.
Ob eine kleine Dorffeuerwehr mit 10 Einsätzen pro Jahr sowas an ihrem TSF braucht, lasse ich mal im Raume stehen. ;)
@ Andreas: In deiner Signatur müsste es "in" heißen, nicht "on". ;)
Beim zweiten Durchlesen meines Posts dachte ich schon, dass sowas kommt. :)
Also:
Wenn du das Fahrzeug in der schrägen Frontansicht vor dir hast, wie zum Beispiel an Kreuzungen beim Abbiegen, etc., siehst du nur ein Blaulicht, wie beispielsweise auf dem Bild im Link. Die Frontblitzer sind aber trotzdem gut sichtbar, auch wenn ein Blaulicht auf dem Dach durch den Leiterpark verdeckt ist.
In sonstigen Fahrsituationen sind Frontblitzer schon auch hilfreich, da sie in der Regel direkt auf PKW-Heckfensterhöhe sind und dadurch meines Erachtens eine große Warnwirkung für vorausfahrende Verkehrsteilnehmer von den Blitzern aus geht.
Nein es ging um einen neu beschaften KTW eines Unternehmens.
Die fahren zwischen den Krankenhäusern hin und her und haben nat. ein paar Blaulichter oben drauf;).
Nur ist den Fahrern aufgefallen das die Wahrnehmung im Stadtverkehr nicht wirklich gut ist, weil man das Blaulicht im Rückspiegel nicht immer sieht.
Der Chef ist aber zu geizig;)
Daher die Frage, ob die Dinger ab einer gewissen Fahrzeughöhe ev. vorgeschrieben sind.
Aber das wurde ja schon geklärt
das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich dürfen sich die Frontblitzer zusammen mit den RKL einschalten lassen (genau genommen dürfen sie nur funktionieren, wenn die RKL eingeschaltet sind). Aber sie sollten (müssen?) separat abschaltbar sein (z.B. für Kolonnenfahrt sinnvoll). Analoge Regelung hast ja für die Heck-RKL auch.
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