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Thema: Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

  1. #1
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    Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

    Hallo, meine Frage ist, ob es irgendwo eine Vorschrift gibt, dass Fahrzeuge die mit Blaulicht ausgestattet sind ab einer gewissen Fahrzeughöhe auch mit Frontblitzern ausgestattet werden müssen?!

    Oder kann man das nur machen und muss es nicht?
    Bundesland wäre Sachsen, es geht um einen betrieblichen Krankentransport, der sich auch im Bereich der StVO bewegt (auch mal mit Blaulicht).

  2. #2
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    Moin!

    Frontblitzer werden nicht vorgeschrieben, sondern sind seit ein paar Jahren erlaubt, das man sie anbringen darf.

    "Kennleuchten mit der Hauptstrahlrichtung nach vorne" werden sie so schön im Fachdeutsch genannt...

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  3. #3
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    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Meiner Kenntnis nach sind sie immernoch im öffentlichen Strassenverkehr verboten und werden lediglich geduldet...
    Einziger erlaubter Verwendungszweck: nicht öffentlicher Verkehr, z.B. Safetycar bei Rennveranstaltungen
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Jo, stehen auch in der Stvo
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Jo, stehen auch in der Stvo

    Korrektur: Stv Z O ...soviel Zeit muss ein ;-))

  6. #6
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    Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
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    ah ok danke für die Antworten

  8. #8
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    Frontblitzer ...

    Hallo !

    "Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
    ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:

    §52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
    Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!

    mfG
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  9. #9
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    Frontblitzer

    Hallo,

    es gibt bei den TÜV/DEKRA auch noch vorgegebene Maße, so darf die Anbauhöhe 1200 mm nicht überschreiten. Darauf hat man hier bei der Nachrüstung Wert drauf gelegt.
    Außerdem müssen sie einen eigenen Schalter m. Kontrollleuchte haben, dürfen also nicht mit den RKL gekoppelt sein und müssen bauartgeprüft sein (also eine Zulassung nach KBA/ECE/EMV) haben).

    Gruss, FDNY911

  10. #10
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    ich persönlich bin der Meinung: The more, the better. Gerade nach vorn kann ein Feuerwehrfahrzeug eigentlich garnicht genug blaues Licht verteilen. Gerade bei großen Fahrzeugen oder DLKs, bei denen das herkömmliche Blaulicht ja in der Seitenansicht durch den Leiterpark verdeckt ist, machen Frontblitzer großen Sinn. Insbesondere bei Feuerwehren mit Autobahnen in ihrem Einsatzgebiet sind Frontblitzer absoluter Vorteil.

    Ob eine kleine Dorffeuerwehr mit 10 Einsätzen pro Jahr sowas an ihrem TSF braucht, lasse ich mal im Raume stehen. ;)


    @ Andreas: In deiner Signatur müsste es "in" heißen, nicht "on". ;)

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn das Blaulicht in der Seitenansicht verdeckt ist, machen Frontblitzer Sinn? Wie fahrt ihr denn ;-)
    Beim zweiten Durchlesen meines Posts dachte ich schon, dass sowas kommt. :)

    Also:

    Wenn du das Fahrzeug in der schrägen Frontansicht vor dir hast, wie zum Beispiel an Kreuzungen beim Abbiegen, etc., siehst du nur ein Blaulicht, wie beispielsweise auf dem Bild im Link. Die Frontblitzer sind aber trotzdem gut sichtbar, auch wenn ein Blaulicht auf dem Dach durch den Leiterpark verdeckt ist.

    In sonstigen Fahrsituationen sind Frontblitzer schon auch hilfreich, da sie in der Regel direkt auf PKW-Heckfensterhöhe sind und dadurch meines Erachtens eine große Warnwirkung für vorausfahrende Verkehrsteilnehmer von den Blitzern aus geht.

  12. #12
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    Nein es ging um einen neu beschaften KTW eines Unternehmens.

    Die fahren zwischen den Krankenhäusern hin und her und haben nat. ein paar Blaulichter oben drauf;).


    Nur ist den Fahrern aufgefallen das die Wahrnehmung im Stadtverkehr nicht wirklich gut ist, weil man das Blaulicht im Rückspiegel nicht immer sieht.

    Der Chef ist aber zu geizig;)


    Daher die Frage, ob die Dinger ab einer gewissen Fahrzeughöhe ev. vorgeschrieben sind.


    Aber das wurde ja schon geklärt

  13. #13
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    Vielleicht kann ich ja ein wenig dazu beitragen, was wie zulässig ist.
    In dem Merkblatt steht alles das drin, was nach § 52 StVZO bei Kennleuchten zulässig ist.

    Nicht vergessen, es ist das zulässig, was ausdrücklich erlaubt oder ausdrücklich vorgeschrieben ist.
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  14. #14
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    Zitat Zitat von FDNY911 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es gibt bei den TÜV/DEKRA auch noch vorgegebene Maße, so darf die Anbauhöhe 1200 mm nicht überschreiten. Darauf hat man hier bei der Nachrüstung Wert drauf gelegt.
    Außerdem müssen sie einen eigenen Schalter m. Kontrollleuchte haben, dürfen also nicht mit den RKL gekoppelt sein und müssen bauartgeprüft sein (also eine Zulassung nach KBA/ECE/EMV) haben).

    Gruss, FDNY911
    das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich dürfen sich die Frontblitzer zusammen mit den RKL einschalten lassen (genau genommen dürfen sie nur funktionieren, wenn die RKL eingeschaltet sind). Aber sie sollten (müssen?) separat abschaltbar sein (z.B. für Kolonnenfahrt sinnvoll). Analoge Regelung hast ja für die Heck-RKL auch.

  15. #15
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    Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
    das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich dürfen sich die Frontblitzer zusammen mit den RKL einschalten lassen (genau genommen dürfen sie nur funktionieren, wenn die RKL eingeschaltet sind). Aber sie sollten (müssen?) separat abschaltbar sein (z.B. für Kolonnenfahrt sinnvoll). Analoge Regelung hast ja für die Heck-RKL auch.
    Wobei die Heck-RKLs abschaltbar sein können, aber nicht müssen.
    MfG

    brause

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