meines Wissens kommt der Begriff "Bayernschaltung" daher, weil die in Bayern für Großfahrzeuge verbindlich vorgeschrieben ist (oder zumindest war - ich weiß jetzt nicht, wie es derzeit in andere Bundesländern ausschaut).
Zur Sinnhaftigheit (resp. Anwendungsmöglichkeit) ein kleines Beispiel: kleine Ortsfeuerwehr mit LF8/6 und restlicher Funktechnischer Ausrüstung nach (alter) Norm, also 2x FuG10 und natürlich _kein_ FuG13, fährt tagsüber mit Staffelbesatzung raus. Je nach Lage wird es also sehr wahrscheinlich sein, dass alle Kräfte gebunden sind. Somit bist du de facto über Funk für die Leitstelle nicht mehr erreichbar, nachdem du niemanden permanent ins Fahrzeug an den Funk setzen lassen willst oder kannst. Genau für diesen Zweck kann man dann den 4m-Funk aufn Außenlautsprecher legen, so dass man mitbekommt, wenn die Leitstelle was braucht.
Natürlich wäre es schöner, wenn man entweder mehr Einsatzkräfte vor Ort hätte oder ein 4m Handfunkgerät für den Gruppenführer/Einsatzleiter. Aber das ist halt oft nicht der Fall und insofern finde ich solche praktischen Lösungen ganz in Ordnung. Dass es eine rechtliche Grauzone darstellt, den Funk quasi öffentlich zu machen, ist bekannt und wurde auch schon desöfteren diskutiert!