Hallo !
"Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:
§52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!
mfG