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Thema: Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

Baum-Darstellung

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  1. #8
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    Frontblitzer ...

    Hallo !

    "Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
    ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:

    §52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
    Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!

    mfG
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