Umfrageergebnis anzeigen: Wie ist das bei euch mit UK4AA Lampen/Halter und Schuberth F200, F210 und F220

Teilnehmer
40. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Unsere Feuerwehr hat für alle solche Lampen beschafft und wir nutzen diese immernoch

    11 27,50%
  • Ich/Einige haben sich privat Lampen gekauft und die Nutzung ist von der Führung genehmigt

    26 65,00%
  • Ich/Einige haben sich privat Lampen gekauft und die Nutzung ist jetzt verboten

    3 7,50%
  • Unsere Feuerwehr hat für alle solche Lampen beschafft und wir dürfen diese nicht mehr nutzen

    0 0%
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: UK4AA Lampen/Halter an Schuberth F200, F210, F220

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ansonsten Knickkopflampen in Erwägung ziehen.
    Die wo befestigt werden? An der Jacke oder in einer Tasche an der PA-Begurtung, was laut manchen Aussagen ebenfalls "verboten" ist.. Von daher kann man es fast gar nicht "richtig" machen.

    Aber wenn Schuberth einen Halter für die UK-Lampen anbietet, hat sich das Problem ja eh erledigt?

    - Wie würdet ihr weiter vorgehen, sollte sich herausstellen, dass Schuberth doch keinen zugelassenen Halter auf den Markt bringt, bzw. eben nicht für den F210?
    Erst mal den SBI zur Herausgabe der privat beschafften Lampe bewegen.
    Wenn der "alte" Helmhalter per Dienstanweisung verboten wird, würde ich erst mal gar nichts weiter machen, sondern darauf warten, dass von der Führung eine Lösung kommt. Solange hat man dann halt nur Licht in Form von Handscheinwerfern und/oder benutzt die UK4AA als "Taschenlampen"
    Geändert von Max K. (25.03.2010 um 00:27 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Die wo befestigt werden? An der Jacke oder in einer Tasche an der PA-Begurtung, was laut manchen Aussagen ebenfalls "verboten" ist.. Von daher kann man es fast gar nicht "richtig" machen.
    Absolut richtig. Über kleine Werkzeugtaschen an der Bebänderung der PA wird übrigens auch geredet. Da spricht plötzlich nix dagegen. Das hat - in unserem Fall - Dräger aber auch noch nicht soooooo explizit geschrieben, wie Schuberth oder die Unfallkasse das bei den Helmlampen getan hat. Cool oder?

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Aber wenn Schuberth einen Halter für die UK-Lampen anbietet, hat sich das Problem ja eh erledigt?
    WENN??? Ich bezweifel das noch ein bißchen....

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Erst mal den SBI zur Herausgabe der privat beschafften Lampe bewegen.
    Eingezogen in dem Sinne hat er sie nicht. Sie wurden nur von den Helmen entfernt und den Leuten in den Spind gelegt mit der Maßgabe, diese eben im Einsatz nicht mehr zu nutzen.

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Wenn der "alte" Helmhalter per Dienstanweisung verboten wird, würde ich erst mal gar nichts weiter machen, sondern darauf warten, dass von der Führung eine Lösung kommt.
    Hehe... Klingt einfach.... Zur Führungsetage gehör ich auch. Ne Lösung wäre - wie überhose schon gesagt hat - auf dieses Zulassungswirrwarr zu pfeifen, wie bei vielen Sachen auch. Oder tatsächlich aktiv zu verfolgen, was Schuberth mit den Haltern da treibt. Oder auf ein alternatives Helm/Lampenmodell umzusteigen.

    Problem ist nur - wie oben geschrieben - dass unser SBI ja schlussendlich entscheidet und er sieht keine Notwendigkeit sich da intensiv mit zu beschäftigen und sich in dem Fall mal für seine Mannschaft einzusetzen. Bisher beruft er sich einzig und alleine auf dieses Verbot und das wars.

    Wir können also tatsächlich erstmal nur warten, was Schuberth macht oder nicht und dann weiter überlegen.

    Gruß Joachim

  3. #3
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    Ich bin jetzt kein Arbeitssicherheitsmensch, aber bei solchen Sachverhalten fällt doch immer der Begriff "Gefährdungsbeurteilung". Wenn ihr so eine erstellt und diese Aussagt, dass durch die Benutzung der Lampe+Helmhalterung keine weiteren Gefahren entstehen bzw. die Gefahr, dass sonst jemand bei Dunkelheit auf die Fres*** fliegt größer ist, wäre das doch in Ordnung oder? Vielleicht sollte man deswegen mal die FUK kontaktieren, das ist doch deren Gebiet..
    hallo :E

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  4. #4
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    Hmm... Von dieser "Gefährdungsanalyse" hab ich auch schon gehört. Ich werd mich da mal weiter schlau machen und auch mal die Unfallkasse befragen.

    Wenn einer etwas über entsprechende Schriftstücke von Unfallkassen/Herstellern/Feuerwehren weiß auf die ich mich beziehen kann, bitte ich um Mitteilung.

    Danke und Gruß

  5. #5
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    Also von diversen Fachleuten hab ich nun das Wort "Gefährdungsbeurteilung" schon gehört.

    Hat sowas einer in Bezug auf Helmlampen oder anderem Zubehör an PSA schon mal gemacht? Wo bekomm ich da ein "Muster" her, damit ich weiß wie sowas aufgebaut ist?

    Gruß Joachim

  6. #6
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    Habt ihr einen Sicherheitsbeauftragten in der Wehr? Der sollte sowas eigentlich schon mal gehört haben.

    Ansonsten ist die FUK sicher der richtige Ansprechpartner..

    Sonst habe ich noch das gefunden:

    http://www.dguv.de/inhalt/praeventio..._06_08__2_.pdf
    http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de
    Geändert von Max K. (26.03.2010 um 18:09 Uhr)
    hallo :E

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  7. #7
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    Helmlampen in HH verboten

    Hallo Gemeinde,

    hier die Antwort aus dem Stadtstaat:

    1. Hat jemand Informationen darüber, dass Schuberth eine Helmhalterung für die oben genannten Modelle herausbringen oder bestehende nachträglich zulassen will?

    Auf Nachfrage teilte die Landesfeuerwehrschule mit, dass Schuberth angebl. etwas auf den Markt bringen will, das geprüft ist und momentan für HH neue Helme erprobt werden, von denen einige wohl eine integrierte Lampe haben (sollen). Wir tragen allerdings noch Schuberth 110 und 120.

    2. Gibt es im Bundesgebiet noch eine Feuerwehr, die nur auf Grund dieser Produkthaftung das Tragen von diesen Helmhaltern generell verbietet?

    Ja, die Feuerwehr Hamburg für alle 18 BF- und 87 FF-Standorte, also alle FM (SB). Weil zwar die Leuchten (sogar mit ex-Schutz) und Helme (gem. DIN 14...) Normen entsprechen und zugelassen sind, das Bindeglied - der Halter, welcher auch immer (Kunststoff oder Metall) - vom Helmhersteller (hier Schubert) - aber nicht.

    Anm.: Manche setzen sich einfach drüber hinweg, nutzen sie trotzdem und riskieren... ein Diszi (BF) oder eine Abmahnung (FF). Manche Wachführer/Wachabteilungsführer und Wehrführer scheinen die Helmlampen auch einfach zu dulden...
    Die Nutzer stecken sich halt die Lampe dann an die Brust- (FuG-Tasche mit Knickkopf und Clip bei UK4AA) oder in die Jackentasche.
    Ich rede hier nur von der UK4AA. Einwände, dass eine Lampe nicht ex-geschützt ist, gibt es aber auch. Allerdings schleppen wir auch nicht ex-geschützte Hand-FuG in die Einsatzstelle...

    3. Für den Schuberth 220 gibt es lt. Schubert-Website Halter und Lampen. Die wohl auch an den 210 passt - ist aber ein Riesenteil.
    siehe hier: http://www.altmaerkischer-feuerschut.../4?shop_param=

    Gruss, FDNY911
    Geändert von FDNY911 (05.04.2010 um 14:31 Uhr)

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