Die wo befestigt werden? An der Jacke oder in einer Tasche an der PA-Begurtung, was laut manchen Aussagen ebenfalls "verboten" ist.. Von daher kann man es fast gar nicht "richtig" machen.
Aber wenn Schuberth einen Halter für die UK-Lampen anbietet, hat sich das Problem ja eh erledigt?
Erst mal den SBI zur Herausgabe der privat beschafften Lampe bewegen.- Wie würdet ihr weiter vorgehen, sollte sich herausstellen, dass Schuberth doch keinen zugelassenen Halter auf den Markt bringt, bzw. eben nicht für den F210?
Wenn der "alte" Helmhalter per Dienstanweisung verboten wird, würde ich erst mal gar nichts weiter machen, sondern darauf warten, dass von der Führung eine Lösung kommt. Solange hat man dann halt nur Licht in Form von Handscheinwerfern und/oder benutzt die UK4AA als "Taschenlampen"