Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
@Alex:

In (3) geht es aber nicht um tragbare Warnleuchten, sondern solche, die abhängig von der Lichtanlage des Fahrzeugs sind. Die tragbaren Warnleuchten sind in (1) beschrieben:
Nein, da steht, von welchen Punkten des Absatzes 1 bei freiwillig mitgeführten Warnleuchten abgewichen werden darf (und das ist meines Erachtens eine abschließende Aufzählung).
Also: Auch bei freiwillig mitgeführten Leuchten gilt (1), außer es ist in (3) etwas anderes genannt. (3) bezieht sich nicht nur auf am Fahrzeug angebrachte Leuchten, sondern erlaubt deren Anwendung zusätzlich und abweichend von (1). Und im letzten Satz steht dann auch, welche Anforderungen diese zusätzlich mitgeführten Leuchten (egal ob jetzt tragbar oder fest angebracht) zu erfüllen haben.