
Zitat von
Max K.
Müssen die ne Zulassung haben? Die sind ja nicht vorgeschrieben wie z.B. ein Warndreieck oder ne Blinklampe bei LKWs und kommen nur in Notfällen zum Einsatz..
Ja brauchen sie,
StVZO
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.