Da es sich ja anscheinend um das DRK handelt, hier ein paar Zitate aus der Mustersatzung für Kreisverbände des GS:
"§ 10 Satzung der Ortsvereine
[...]
(3) Organe des Ortsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Ortsvorstand.
a) Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Der
Vorsitzende kann jederzeit weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er
muss dies tun, wenn es von ..... Mitgliedern schriftlich beantragt wird. Die Mitgliederversammlung
wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einberufung
erfolgt durch ........... unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und
Angabe einer Tagesordnung. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
ist in jedem Falle beschlussfähig.
[...]"
"§ 18 Durchführung der Kreisversammlung
(1) Die Kreisversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorsitzende
kann jederzeit weitere Kreisversammlungen einberufen. Er muss dies tun, wenn
es von ...... Mitgliedern des Kreisverbandes unter Angabe von Gründen schriftlich
beantragt wird.
(2) Die Kreisversammlung wird von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Einberufen
wird durch schriftliche Einladung an die Angehörigen der Kreisversammlung
(§ 16) unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen und Angabe der Tagesordnung.
(3) Die Angehörigen der Kreisversammlung können Anträge zur Änderung oder
Ergänzung der Tagesordnung stellen. Diese müssen begründet werden und spätestens
2 Wochen vor dem Versammlungstermin bei der Kreisgeschäftsstelle eingehen,
die sie unverzüglich den Mitgliedern zuzuleiten hat. Später eingehende
Anträge können nur dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sämtliche
Mitglieder der Kreisversammlung zustimmen.
(4) Die ordnungsgemäß einberufene Kreisversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der Erschienenen beschlussfähig."
Ich hoffe, dass das ein wenig weiterhilft...