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Thema: Rechtsgrundlage Geld im Verein

  1. #16
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    [QUOTE=Snipero;365422]Och so Geld verschwindet schnell in allen möglichen Sachen.
    Ich denk nur an Material für die SAN-Dienste, Ausbildungen, Spritkosten, etc, etc. Also bei uns sind das so immer die größten posten. Es ist auch nicht das erste mal das ich erlebe das gemeint wird es müßte Geld da sein, aber wirklich keins da ist wegen einigen Unkosten.

    QUOTE]

    Zum TE:

    Snipero hat Recht... Es wird von den Einnahmen von Diensten, oder sonstigen Spenden, welche direkt auf deine Bereitschaft zugeordnet werden im KV erstmal sicherlich auch "Bearbeitungsgebühren vom KV" abgezogen. Dann für Ausbildung, Material, Kleidung, Sprit, Laufende Betriebskosten wie Strom, Wasser vom Bereitschaftsheim, Versicherungen für Fzg und Personal (und das ist nicht wenig)... um nur einige wenige zu nennen.
    Wenn du ne genaue Auflistung willst, was nach so nem SAN-Dienst übrig bleibt, bzw. halt so das Jahr über an Kosten aufkommen, dann meld dich mal per PN... Am besten mit dem ungefähren Mitgliederstand, Dienstaufkommen, Was ihr habt an Material, Fzg, Räumlichkeiten usw...

  2. #17
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    Mahlzeit,

    als Kassenwart eines Vereins kann ich dazu beitragen:
    a) Bei uns (gemeinnütziger e.V.) steht in der Satzung, wie mit der Kassenprüfung zu verfahren ist: Zwei von der MGV gewählte Kassenprüfer prüfen jährlich und beantragen gegenüber der MGV die Entlastung des Vorstands bzw. empfehlen diese bei positiver Prüfung der Kasse. Sollten die Kassenprüfer nicht prüfen können oder aus wichtigem Grund wollen bzw. gibt es zu große Unstimmigkeiten, muss die Prüfung von der MGV selber durchgeführt werden oder der Vorstand wird nicht entlastet. Die Kassenprüfer haben jederzeit das Recht, die Kasse einzusehen.
    b) Wir bzw. ich verfahre so, dass ich in der Regel bei jeder Versammlung, bei der über Anschaffungen gesprochen wird, kurz über die finanzielle Situation informiere. Somit weiß jedes Mitglied, das anwesend ist, was Sache ist. Bei regelmäßigen Gruppenabenden beantworte ich auch gern von jedem Mitglied Fragen nach der Kasse, da weder der Vorstand noch ich irgendwelche Geheimnisse haben.

    Ich finde es bedenklich, wenn auf Nachfrage eines Vereinsmitglieds gar keine Auskünfte gegeben werden. Klar lege ich vielleicht nicht jedem Mitglied die kompletten Unterlagen vor; gerade bei diskussionswilligen Menschen, die über jeden Cent diskutieren müssen, ist das einfach nervig und wird auch von mir überaus ungern getan. Solange aber jemand z.B. Anschaffungsvorschläge machen möchte und vorher sinnvollerweise mit mir darüber sprechen mag (finanzieller Rahmen etc.), ist derjenige herzlich willkommen. Auch wenn jemand einfach nur wissen möchte, wofür unsere Gelder im letzten Jahr ausgegegen wurden bzw. in diesem Jahr ausgegeben werden, stelle ich das angemessen umfassend dar. Ist ja nicht mein Geld; ich verwalte es nur im Namen der Mitglieder, die mich mal gewählt haben. Damit haben sie in meinen Augen auch das Recht, sich darüber zu informieren. Durch die derartige Transparenz gibts auch kein Misstrauen.

    Martin

  3. #18
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    Da es sich ja anscheinend um das DRK handelt, hier ein paar Zitate aus der Mustersatzung für Kreisverbände des GS:

    "§ 10 Satzung der Ortsvereine
    [...]
    (3) Organe des Ortsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Ortsvorstand.
    a) Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Der
    Vorsitzende kann jederzeit weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er
    muss dies tun, wenn es von ..... Mitgliedern schriftlich beantragt wird. Die Mitgliederversammlung
    wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einberufung
    erfolgt durch ........... unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und
    Angabe einer Tagesordnung. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
    ist in jedem Falle beschlussfähig.
    [...]"

    "§ 18 Durchführung der Kreisversammlung
    (1) Die Kreisversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorsitzende
    kann jederzeit weitere Kreisversammlungen einberufen. Er muss dies tun, wenn
    es von ...... Mitgliedern des Kreisverbandes unter Angabe von Gründen schriftlich
    beantragt wird.
    (2) Die Kreisversammlung wird von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Einberufen
    wird durch schriftliche Einladung an die Angehörigen der Kreisversammlung
    (§ 16) unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen und Angabe der Tagesordnung.
    (3) Die Angehörigen der Kreisversammlung können Anträge zur Änderung oder
    Ergänzung der Tagesordnung stellen. Diese müssen begründet werden und spätestens
    2 Wochen vor dem Versammlungstermin bei der Kreisgeschäftsstelle eingehen,
    die sie unverzüglich den Mitgliedern zuzuleiten hat. Später eingehende
    Anträge können nur dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sämtliche
    Mitglieder der Kreisversammlung zustimmen.
    (4) Die ordnungsgemäß einberufene Kreisversammlung ist ohne Rücksicht auf die
    Zahl der Erschienenen beschlussfähig."

    Ich hoffe, dass das ein wenig weiterhilft...
    MfG

    brause

  4. #19
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    2.942
    Hat das BRK da nicht was abweichendes vom Rest-Deutschland-DRK?
    Würde mich alten Bayernfreund dann doch wundern ;-)

  5. #20
    Registriert seit
    23.12.2006
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    126
    Natürlich haben wir was anderes. Wäre ja auch wunder wenn nicht ;)

    aber wie ich schon ganz zu anfang geschrieben habe soll er doch mal in die Satzung, Ordnung des BRKs schauen.
    Aber hier steht nix vernünftiges drin soweit mir bekannt ist, und ich habe doch mal öfter mit der Satzung und Ordnung zu tun.

  6. #21
    Registriert seit
    20.12.2001
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    808
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hat das BRK da nicht was abweichendes vom Rest-Deutschland-DRK?
    Würde mich alten Bayernfreund dann doch wundern ;-)
    Ja, aber auch für das BRK gelten die Mustersatzungen des Generalsekretariats...
    MfG

    brause

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