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Thema: Rechtsgrundlage Geld im Verein

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    07.04.2008
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    22

    AW:

    Dem "normalen" Helfer muss hier während dem Jahr kein Einblick gewährt werden. Er hat nur das Recht dies in der JHV zu erfahren. Zusätzlich können die 2 gewählten Kassenprüfer zu jederzeit Einblick in die Kassenbücher verlangen und diese bei Unstimmigkeiten Offenlegen. Eine andere Möglichkeit hat man nicht. Wobei man auch sehen muss was eine Bereitschaft für Ausgaben hat. Bei uns sind das mehrere Tausend Euronen im Jahr für Versicherungen (Helfer, Autos, Material, Brandschutz,.......) Dann die Kreisumlagen, Kraftstoffe, San-Material, Ausgaben für Büromaterial,..... Das ist eine nicht enden wollende Liste. Wenn deine Vorstandschaft sagt es ist kein Geld da und das sagt nicht nur der Bereitschaftsleiter sondern auch seine Vertreter, dann wird es auch so sein. Warum sollten diese dich belügen. Wenn etwas nicht stimmen sollte mit dem Kassenbuch wären sie alle dran und allen voran der Vorstand und der Kassierer.

  2. #2
    Registriert seit
    04.11.2006
    Beiträge
    216
    Hallo,
    ich bin bei uns der "Kassierer".
    Wir sind zwar nur ein kleiner Förderverein, einer noch kleineren FFw, aber wie Crischl schon geschrieben hat. Brauche ich, laut Satzung, nur einmal im Jahr (Jahreshauptversammlung) gegenüber denn Mitgliedern, mein Buch offen zulegen.
    Alternativ, wenn die Kassenprüfer bzw. der Vorstand dieses wünscht.
    Ich gebe bei diversen Brandmeisterdienstbesprechungen den aktuellen Kontostand bekannt, damit man(n) sich gedanken machen kann, was evtl. Beschaft werden kann oder nicht.
    Sollte ein Mitglied zwischendurch dieses wünschen, mach ich es auch.......warum auch nicht........aber wir sind auch nur ein Verein mit 118 Mitgliedern und die meisten leben im Dorf.
    Ich möchte aber auch erwähnen, das der K. immer genügent möglichkeiten hat, seine Bücher "korrekt zuführen"!!!!
    Das Mitglied würde auch nur das sehen, was er/sie/es sehen soll.
    Grüße J.

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