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Thema: Rechtsgrundlage Geld im Verein

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2006
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    Hat das BRK da nicht was abweichendes vom Rest-Deutschland-DRK?
    Würde mich alten Bayernfreund dann doch wundern ;-)

  2. #2
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    126
    Natürlich haben wir was anderes. Wäre ja auch wunder wenn nicht ;)

    aber wie ich schon ganz zu anfang geschrieben habe soll er doch mal in die Satzung, Ordnung des BRKs schauen.
    Aber hier steht nix vernünftiges drin soweit mir bekannt ist, und ich habe doch mal öfter mit der Satzung und Ordnung zu tun.

  3. #3
    Registriert seit
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    808
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hat das BRK da nicht was abweichendes vom Rest-Deutschland-DRK?
    Würde mich alten Bayernfreund dann doch wundern ;-)
    Ja, aber auch für das BRK gelten die Mustersatzungen des Generalsekretariats...
    MfG

    brause

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