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Thema: Ausführung & Inhalte Dienstnachweisheft "Feuerwehr"

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  1. #1
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    Ausführung & Inhalte Dienstnachweisheft "Feuerwehr"

    Hallo Forengemeinde,

    Da ich im Katastrophenschutz verpflichtet bin und somit meine Dienststunden absolvieren muss, möchte ich das ganze in einem Dienstnachweisheft vermerken um auf der sicheren Seite zu sein. Nun stellt sich für mich die Frage, was alles in solch ein Dienstnachweisheft gehört und ob man so etwas auch selbst erstellen kann und darf? Soweit mir bekannt ist, kann man Dienstnachweishefte auch käuflich erwerben, ich möchte aber unnötig Geld für so etwas ausgeben.

    Bisher trage ich mir meine absolvierten Dienststunden in einem Dokument ein. Das ganze ist aber nur sehr sporadisch mit Datum, Dienstbeginn, Dienstende, Dienstart, Dienstort und Gesamtstundenzahl aufgeführt. Kann man das ganze noch ausführlicher gestallten und wie sieht es mit einer evtl. Vorlage aus? Muss meine Vorgesetzer bzw. die Wehrfühunrg meine Dienststunden im Dienstnachweisheft abzeichnen oder wie wird es geregelt. (Betrifft Bundesland Nordrhein-Westfalen)

    Unsere Wehrführung nimmt das Thema leider nicht so ernst und ich bekomme auch keine wirkliche Qualifizierte Antwort auf meine Fragen. Vielleicht findet sich hier jemand, der mir weiterhelfen kann. Noch ein kleines weiteres Anliegen. Bei uns im Kreis ist es so, dass 200 Dienststd. im Jahr absolivert werden müssen bzw. sollen. Soweit mir bekannt, gibt es aber eine gesetzliche Regelung von 120 Dienststd. Daher meine Frage: Muss der Landkreis eine entsprechende Dienstanweisung vorhalten?

    Beste Grüße
    Oliver

  2. #2
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    Schonmal beim Kreis nachgefragt?

  3. #3
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    Beim roten Plus gibt es ein Dienstnachweisheft für freigestellte Helfer, das unterschreibt der Leiter am Jahresende. Zu den verschiedenen Tätigkeiten mußt Du eben eine passende Umschreibung finden, z.B. Festplakate aufhängen ist eine Bewegungsfahrt usw.
    Mit der Stundenzahl ist es vermutlich in jedem Landkreis anders, soweit mir bekannt ist legt die Organisation mit dem Landratsamt die Zahl fest. Ich kenn Landkreise da muss der Freigestellte nicht mehr machen als ein anderer Kamerad, also ganz normal Stundenzahlen. Sprich einfach mal mit der unteren Katastrophenschutzbehörde (LRA).

  4. #4
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    Klar kann man das selbst machen.Es ist sogar deine Pflicht

    Du nimmst Dir nen Heft schreibst das Datum,Art der Tätigkeit, die Stunden die Du geleistet hat auf, und läßt die vom GF gegen zeichnen. Allerdings kann man ("eigentlich") nicht jede Dienst-,od.,Ausbildungs-veranstaltung für den Ersatzdienst anrechnen lassen. Es sollten dann schon "eigentlich" Themen sein, die Kat-s bezogen sind. "normalerweise"

    Die 200 std., im Jahr, sind in vielen Feuerwehren,real betrachtet, überhaupt nicht machbar!
    Hat eine Wehr 2x im Monat, regulären Dienstabend, kommt man im Jahr, mit den Feiertagen, Ferien, Urlaub, oder weil man mal keine Lust hat, auf nicht einmal 120 std, wenn überhaupt. Meistens wird die Grundausbildung mit angerechnet, und der ein, oder andere Einsatz. Und wie viele Katastrophen/ Großschadenslagen/ Ausnahmezustände hat man im Jahr, wo man sagen könnte, das passt zum Kat-s?

    Bei uns müssen Ersatzdienstleistende, 2 Wochenenden im Jahr opfern, und ein Wochenende Theorie mit schönsten Themen wie Feuerwehr im Kat-s tätig wird,Rechten und Pflichten usw., und ein anderes Wochenende Praxis,wo eine Übung nach der anderen gefahren wird, über sich ergehen lassen.

    Wenn Du regelmäßig an den Dienstveranstaltungen teil nimmst,so dass man dich nicht vermisst, fragt auch keiner nach, oder macht Meldung ans Kreiswehr-Ersatzamt.
    Ich würde an deiner Stelle den Nachweis führen, und schön die Füße still halten.

  5. #5
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    Und während die Feuerwehren noch Jahrzehnte unter den boshaften Forderungen nach Mindeststunden zusammenbrechen, absolviert das THW jedes Jahr in Ruhe seine 120 Stunden (<- Zeitstunden, nicht Schulstunden, § 9 Helferrichtlinie)...

  6. #6
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    Also könnte ich mein Dokument eigentlich weiterführern wie bisher? Die 200 Std. sind mit normalen Diensten nicht wirklich absolvierbar, daher schreibe ich auf Anweisung meines Gruppenführeres auch die Tätigkeiten auf, die ich sonst noch so mache. Sprich Gerätewart, Winterdienst vor dem Geräthause, Bewegungsfahrten, Materialpflege usw. Passt nicht wirklich in den Bereich Kat-Schutz...

  7. #7
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    Wieso?
    Du pflegst das Material, wo sonst im Kat-Fall nicht einsatzklar wäre.
    Somit ist das ganze komplett legitim.

  8. #8
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    Bei uns gibt es auch kein wirklichen Nachweis.

    Ich schreibe mir aber einfach alles auf, was mit Feuerwehr zu tun hat. Also Übungen, Lehrgänge, Einsätze, Regularienabend, Hauptdienstversammlung etc. Was daraus nachher gemacht wird, ist mir egal.

    Lieber mehr, als zu wenig :)

    Jedoch lasse ich das nicht unterschreiben, aber wenn die dann erstmal anfangen die ersten Übungsabende/Einsätze/Lehrgänge mit der Anwesenheitsliste abzugleichen und das passt machen die sich glaube ich nicht die Arbeit alles bis aufs letzte Detail in Frage zu stellen. Denn für mich gehört das aufräumen das FGH nach der Weihnachtsfeier auch zu einer Tätigkeit für die Feuerwehr.

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