Ergänzend: Aus Abs. 1 ergibt sich, dass sie bei vielen Einsatzfahrten (= Fahrten anlässlich von Einsätzen) gar nicht mit Horn fahren dürfen, weil die dort genannten Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen.
edit: Außerdem gibt es noch die Verwaltungsvorschrift zur StVO, dort heißt es zum §35 Sonderrechte:
Hervorhebung durch mich.Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.





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