ob 17 1/2 oder 18, das spielt nur im gesetz eine rolle.
Ich glaube nicht, dass sich das "vertragen" von einsatzgeschehnissen bei den oben genannten beiden altern unterscheidet
ob 17 1/2 oder 18, das spielt nur im gesetz eine rolle.
Ich glaube nicht, dass sich das "vertragen" von einsatzgeschehnissen bei den oben genannten beiden altern unterscheidet
Das "Vertragen" nicht, aber die Verantwortung dafür.
deshalb sag ich ja, dass es nur im gesetz eine rolle spielt.
also ich weiß, dass die rettungswache in lüdinghausen (NRW/Kreis Coesfeld) ungerne Praktikanten unter 18 mitnimmt. Aber da es so geregelt ist, dürfen auch Minderjährige auf dem RTW mitfahren.
Wenn jemand mit 17 3/4 in ein Einsatzgeschehen kommt, das er nicht verarbeiten kann, ist der Einsatzleiter dafür verantwortlich, daß er den Jugendlichen mit rausgenommen hat. Und hat somit sehr viel Stress.
Wenn jemand mit 18,2 Jahren einen Einsatz nicht verträgt, ist derjenige selbst dafür verantwortlich. Dem EL kann dann kein Vorwurf mehr gemacht werden.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man als Kollege - besonders als Vorgesetzter - merkt, dass ein Mitarbeiter über die Maßen belastet wird oder ist, muss man im Sinne der beruflichen Gesundheitsförderung dafür Sorge tragen, dass sich dieser Zusatnd ändert.
Der Unterschied ist nur: unter 18 hat jemand eine Aufsichtspflicht über Jugendliche, über 18 besteht diese nicht. Dort ist es "nur" noch eine Sorgfaltspflich des Vorgesetzten.
Gruß, Mr. Blaulicht
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