
Zitat von
AkkonHaLand
"Vollendung" heisst immer der Geburtstag. Das 18 Lebensjahr ist am 18. Geburtstag vollendet.
.. aber, welche RW verlangt denn die Vollendung des 18.Lebensjahres? Normalerweise kann man die Ausbildung zum RA mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen, was dann heisst mit Vollendung des 18. beenden, da die Ausbildung bekanntermaßen mindestens 24 Monate dauert. In einigen Wachen wird auch eine 3jährige Ausbildung angeboten, die dann logischerweise frühestens mit 19 endet.