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Thema: Welche Rettungswachen bilden aus?/ Vollendung des 18. Lebensjahres=?

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  1. #1
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    "Vollendung" heisst immer der Geburtstag. Das 18 Lebensjahr ist am 18. Geburtstag vollendet.
    .. aber, welche RW verlangt denn die Vollendung des 18.Lebensjahres? Normalerweise kann man die Ausbildung zum RA mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen, was dann heisst mit Vollendung des 18. beenden, da die Ausbildung bekanntermaßen mindestens 24 Monate dauert. In einigen Wachen wird auch eine 3jährige Ausbildung angeboten, die dann logischerweise frühestens mit 19 endet.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Bis jetzt wollten die Rettungswachen ausschließlich 18 jährige. Kennt ihr welche die jüngere nehmen?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
    Bis jetzt wollten die Rettungswachen ausschließlich 18 jährige. Kennt ihr welche die jüngere nehmen?
    Die Rettungswachen, die ich kenne, nehmen auch nur 18-jährige. Alles andere ist auch unlogisch.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    Eben.

    Den schulischen Teil kann man sicher vor dem 18. Lebensjahr machen, aber der
    Wachen- und (wo anwendbar) Krankenhaus-Teil - da muss man 18 Jahre alt sein für ^^

    Einzelne (!) Ausnahmen wird es sicher geben, wie immer ..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #5
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    Fragen wir doch mal anders:
    Wann wirst Du denn 18 ?
    Das ist vieleicht nicht unwichtig.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
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    Die Frage des TE macht in so weit keinen Sinn, als das man schon das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, um den theoretisch (= schulischen ) Teil zu beginnen:

    § 5 RettAssG:
    Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang nach § 4 ist
    1.die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2.der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Damit sollte sich die Frage also beantwortet haben.
    MfG

    brause

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    "Vollendung" heisst immer der Geburtstag. Das 18 Lebensjahr ist am 18. Geburtstag vollendet.
    .. aber, welche RW verlangt denn die Vollendung des 18.Lebensjahres? Normalerweise kann man die Ausbildung zum RA mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen, was dann heisst mit Vollendung des 18. beenden, da die Ausbildung bekanntermaßen mindestens 24 Monate dauert. In einigen Wachen wird auch eine 3jährige Ausbildung angeboten, die dann logischerweise frühestens mit 19 endet.
    Wo steht das?
    Ich habe noch keine Schule gesehen, die u18 jährige zu RS oder RAs ausbildet.
    Dies steht in der APO und den jeweiligen Gesetzen drinnen.
    Zudem ist es aus gesetzlichen Gründen nicht zulässig, Jugendliche im Rettungsdienst zu beschäftigen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Wo steht das?
    Ich habe noch keine Schule gesehen, die u18 jährige zu RS oder RAs ausbildet.
    Dies steht in der APO und den jeweiligen Gesetzen drinnen.
    Zudem ist es aus gesetzlichen Gründen nicht zulässig, Jugendliche im Rettungsdienst zu beschäftigen.
    Nicht nur zulässig sondern auch etwas gewagt... Die meisten Jugendlichen könnten durch dass was sie da sehen auch Schaden nehmen oder?
    Gruß

    RescueOberberg

    Kontakt über PN, E-Mail oder ICQ

  9. #9
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    ob 17 1/2 oder 18, das spielt nur im gesetz eine rolle.

    Ich glaube nicht, dass sich das "vertragen" von einsatzgeschehnissen bei den oben genannten beiden altern unterscheidet

  10. #10
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    Das "Vertragen" nicht, aber die Verantwortung dafür.

  11. #11
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    deshalb sag ich ja, dass es nur im gesetz eine rolle spielt.

    also ich weiß, dass die rettungswache in lüdinghausen (NRW/Kreis Coesfeld) ungerne Praktikanten unter 18 mitnimmt. Aber da es so geregelt ist, dürfen auch Minderjährige auf dem RTW mitfahren.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Firefighter Heiti Beitrag anzeigen
    ob 17 1/2 oder 18, das spielt nur im gesetz eine rolle.

    Ich glaube nicht, dass sich das "vertragen" von einsatzgeschehnissen bei den oben genannten beiden altern unterscheidet
    Wenn jemand mit 17 3/4 in ein Einsatzgeschehen kommt, das er nicht verarbeiten kann, ist der Einsatzleiter dafür verantwortlich, daß er den Jugendlichen mit rausgenommen hat. Und hat somit sehr viel Stress.
    Wenn jemand mit 18,2 Jahren einen Einsatz nicht verträgt, ist derjenige selbst dafür verantwortlich. Dem EL kann dann kein Vorwurf mehr gemacht werden.

  13. #13
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Wenn jemand mit 18,2 Jahren einen Einsatz nicht verträgt, ist derjenige selbst dafür verantwortlich. Dem EL kann dann kein Vorwurf mehr gemacht werden.
    Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man als Kollege - besonders als Vorgesetzter - merkt, dass ein Mitarbeiter über die Maßen belastet wird oder ist, muss man im Sinne der beruflichen Gesundheitsförderung dafür Sorge tragen, dass sich dieser Zusatnd ändert.

    Der Unterschied ist nur: unter 18 hat jemand eine Aufsichtspflicht über Jugendliche, über 18 besteht diese nicht. Dort ist es "nur" noch eine Sorgfaltspflich des Vorgesetzten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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