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Thema: Welche Rettungswachen bilden aus?/ Vollendung des 18. Lebensjahres=?

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  1. #1
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    Eben.

    Den schulischen Teil kann man sicher vor dem 18. Lebensjahr machen, aber der
    Wachen- und (wo anwendbar) Krankenhaus-Teil - da muss man 18 Jahre alt sein für ^^

    Einzelne (!) Ausnahmen wird es sicher geben, wie immer ..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  2. #2
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    Fragen wir doch mal anders:
    Wann wirst Du denn 18 ?
    Das ist vieleicht nicht unwichtig.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #3
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    808
    Die Frage des TE macht in so weit keinen Sinn, als das man schon das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, um den theoretisch (= schulischen ) Teil zu beginnen:

    § 5 RettAssG:
    Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang nach § 4 ist
    1.die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2.der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Damit sollte sich die Frage also beantwortet haben.
    MfG

    brause

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