Eben.
Den schulischen Teil kann man sicher vor dem 18. Lebensjahr machen, aber der
Wachen- und (wo anwendbar) Krankenhaus-Teil - da muss man 18 Jahre alt sein für ^^
Einzelne (!) Ausnahmen wird es sicher geben, wie immer ..
Gruss,
Tim
Eben.
Den schulischen Teil kann man sicher vor dem 18. Lebensjahr machen, aber der
Wachen- und (wo anwendbar) Krankenhaus-Teil - da muss man 18 Jahre alt sein für ^^
Einzelne (!) Ausnahmen wird es sicher geben, wie immer ..
Gruss,
Tim
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Fragen wir doch mal anders:
Wann wirst Du denn 18 ?
Das ist vieleicht nicht unwichtig.
Die Frage des TE macht in so weit keinen Sinn, als das man schon das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, um den theoretisch (= schulischen ) Teil zu beginnen:
§ 5 RettAssG:
Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang nach § 4 ist
1.die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2.der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Damit sollte sich die Frage also beantwortet haben.
MfG
brause
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