1. Ausbildung geht vor.
2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.
1. Ausbildung geht vor.
2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.
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