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Thema: Kusel: Interner Streit führt zur Pflichtfeuerwehrbildung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Sicher ist das ganze freiwillig, aber reicht nicht, daß das ich freiwillig meine Zeit opfer?
    Warum gibt es keine Kommunen oder Gemeinden die sich an Spritkosten beteiligen?
    Du kannst ja nicht mal die Strecke von daheim zum Feuerwehrhaus in der Steuer abrechnen, da sieht man mal wie hoch der Stellenwert ist.
    Formloser, schriftlicher Antrag und etwas später ist die Kohle auf dem Konto, mache ich regelmäßig, wenn ich mit dem Privat-PKW zu Lehrgängen o. ä. fahre. Für Fahrten zu Diensten und Einsätzen ginge das auch (weil im FSHG so vorgesehen), aber irgendwie ist mir das dann doch zu blöd. Aber prinzipiell könnte ich mir jede Fahrt zum Feuerwehrhaus erstatten lassen und deswegen gibt es auch keine Steuererleichterung dafür: Man kann sich anderweitig Ersatz verschaffen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Formloser, schriftlicher Antrag und etwas später ist die Kohle auf dem Konto, mache ich regelmäßig, wenn ich mit dem Privat-PKW zu Lehrgängen o. ä. fahre. Für Fahrten zu Diensten und Einsätzen ginge das auch (weil im FSHG so vorgesehen), aber irgendwie ist mir das dann doch zu blöd. Aber prinzipiell könnte ich mir jede Fahrt zum Feuerwehrhaus erstatten lassen und deswegen gibt es auch keine Steuererleichterung dafür: Man kann sich anderweitig Ersatz verschaffen.
    Schön das es bei euch geht.
    Bei uns in Bayern geht das leider nicht.
    Und ich würde jeden Kilometer verlangen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hmm?

    Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
    ...
    (5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden
    1. notwendige Auslagen zu erstatten ...
    Das ist so ziemlich wörtlich das Gleiche, was auch im FSHG steht.

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