Formloser, schriftlicher Antrag und etwas später ist die Kohle auf dem Konto, mache ich regelmäßig, wenn ich mit dem Privat-PKW zu Lehrgängen o. ä. fahre. Für Fahrten zu Diensten und Einsätzen ginge das auch (weil im FSHG so vorgesehen), aber irgendwie ist mir das dann doch zu blöd. Aber prinzipiell könnte ich mir jede Fahrt zum Feuerwehrhaus erstatten lassen und deswegen gibt es auch keine Steuererleichterung dafür: Man kann sich anderweitig Ersatz verschaffen.