Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
Wenn ich es richtig interpretiere sind es unterschiedliche Taten an unterschiedlichen Tage! Es sind immer eigenständige Delikte. Somit kommt Deine Gesamtrechnung schon sehr gut hin. Tatmehrheit im rechtlichen Sinne ist da kaum zu begründen.
Ich denke du meinst Tateinheit.
Denn gerade weil es unterschiedliche Taten zu unterschiedlichen Tagen war ist das hier Tatmehrheit.