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Thema: Führerschein futsch?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    *Bußgeldkatalogschnapp*

    Rechnen wir mal:

    Geschwindigkeit:
    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Rotlichtverstöße:
    innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Rechtsfahrgebot:
    Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt

    Unberechtigerter Einsatz SoSi:
    20 EUR Ordungswidrigkeit Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135
    Sowie Amtsanmaßung.

    Also rechnen wir mal das höchste:

    600 Geschwindigkeit
    +320 Rotlichtverstoß mit Gefährdung
    +200 Rotlichtverstoß
    +200 Rotlichtverstoß
    +080 Rechtsfahrgebot
    +020 Ordnungswidrigkeit
    1420 Gesamt

    Dann nochmal die Punkte addieren:

    4 Punkte für Geschwindigkeit
    12 Punkte Rotlichtverstöße
    1 Punkt für Rechtsfahrgebot

    Sind schonmal 17 Punkte


    Nun noch das Fahrverbot:

    3 Monate
    3 Monat

    6 Monate gesamt...

    Zusammengefasst: 1420 Euro mit 17 Punkten und 6 Monaten Fahrverbot.
    Wobei ich wie die anderen auch davon ausgehe, das die werten Herrn der Rechtsverdreher sicher da ein Gesamtpaket von machen werden.
    Und da wird sicher auch der Tattooentwurf mit drin sein...

    Aber ich denke, der Tatbestand is hier sicher zur Genüge erfüllt..^^

    In meinen Augen und aus meiner Sicht:
    Solchen Leuten gehört der Führerschein komplett entzogen.
    Solche Leute sind es nämlich im Nach hinnein, welche schlimme Unfälle durch ihrer "ich bin geil und wichtig" Aktion verursachen.
    Sowas hat in meinen Augen nichts mehr mit gesundem Menschenverstand zu tun.

    Ich fahre nun seit über 7 Jahren Auto, bin noch ein völliger Jungspund mit meinen 26 Jahren... Aber in dieser Zeit hab ich mir bis jetzt nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h erlaubt.. Und Olli, Du weisst ja wie dieses "Passbild" vom Traffipax aussieht :D

    Aber im groben und ganzen, ich wäre froh, wenn der Besitzer um den es hier geht,
    nen Lappen nur noch zum putzen in die Hand bekommt.
    Geändert von Mr.Pieper (04.09.2009 um 10:45 Uhr) Grund: Rechenfehler x3 rote Ampel
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  2. #2
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    5.256
    Der hat dreimal ne rote Ampel überfahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    31.01.2007
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    344
    @ Mr. Pieper:

    Daraus ein "Gesamtpaket" zu schnüren bedarf es aber eines gewissen Quantums an Glück!

    Wenn ich es richtig interpretiere sind es unterschiedliche Taten an unterschiedlichen Tage! Es sind immer eigenständige Delikte. Somit kommt Deine Gesamtrechnung schon sehr gut hin. Tatmehrheit im rechtlichen Sinne ist da kaum zu begründen.

    Wobei man nun auch noch erwähnen sollte, dass, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, der zuständige Amtsrichter nicht an die Regelsätze des Bußgeldkataloges gebunden ist. Da kann bedeuten, dass er "bei Würdigung der Gesamtumstände" die Geldbörse des Betroffenen noch weiter öffnen kann, als es der Bußgeldkatalog schon vorsieht. Denn der Bußgeldkatalog sieht immer eine fahrlässige Begehungsform vor. Bei 100 km/h zulässiger Geschwindigkeit mit über 200 km/h erwischt zu werden und dann noch eine fahrlässige Begehung zu unterstellen, wird schon eine anwaltschaftliche Glanzleistung.

    Persönliche Wertungen zu diesem Fall verkneife ich mir jetzt mal.

  4. #4
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Der fahrt dann wohl demnächst öfters mal Fahrrad...
    Leider vergessen viele Leute, dass so ein Fahrstil auch auf der Autobahn lebensgefährlich sein kann..... auch für andere.
    Ohne nun was falsches sagen zu wollen, oder sich lächerlich zu machen. Aber selbst beim Fahrrad fahren kann meine eine Gefährdung für den Straßenverkehr sein...
    Und das Thema Autobahn, ich denke jeder der schon mal auf der Autobahn unterwegs ist, wird schon mal mit dem Kopf geschüttelt haben, wenn wieder ein dicker Mercedes mit Lichthupe und riskantem Überholmannöver ankam...

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Meine Meinung dazu:
    * lebenslanges Fahrverbot, Beschlagnahmen des Fahrzeugs, Anzeige mit entsprechendem Gerichtsverfahren, Sozialstunden, Ausschluss aus sämtlichen BOS etc.
    * dazu Tättoo auf die Stirn mit "Idiot"

    Wer so etwas macht, hat eindeutig bewiesen, dass er nicht in der LAge ist, ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden! Wenn jemand wirklich so drum bettelt...
    Dem kann man nichts hinzufügen. In gewisser Weise sehe ich es genau so und irgendwo stößt es bei mir immer wieder auf Entsetzen wie "fahrlässig" manche Leute im Straßenverkehr handeln.

    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Ich fahre nun seit über 7 Jahren Auto, bin noch ein völliger Jungspund mit meinen 26 Jahren... Aber in dieser Zeit hab ich mir bis jetzt nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h erlaubt.. Und Olli, Du weisst ja wie dieses "Passbild" vom Traffipax aussieht :D

    Aber im groben und ganzen, ich wäre froh, wenn der Besitzer um den es hier geht,
    nen Lappen nur noch zum putzen in die Hand bekommt.
    Jo, dass Passbild kenn ich nur zu gut *g* und dann noch diese "Breitbildformat" *lol* Aber auch ich als Jungspund kann sagen, dass ich in meiner "Fahrerlaufbahn" nicht wirklich was verbrochen habe und wohl gemerkt, ich fahre durchaus größere Sachen als PKW und Co. Mal abgesehen von dem kaputten Gartenzaun *hust* und der neuen Ortsfest Radaranlage. Selbst mit Fahrzeugen der eigenen HiOrg oder Ansatzweise irgendwelchen Fahrzeugen die als Einsatzfahrzeug genutzt werden, würde ich niemals auf so eine Idee kommen. Gerade durch die zu erwartenden Konsequenzen. Und jeder der ein etwas im Kopp hat, weiß was man unterlassen sollte...

    Ich möchte das Thema nun auch als abschreckendes Beispiel nehmen. So dass man mal erkennt, wie ein solch fahrlässiges Verhalten geahndet wird und das die Strafe meiner Meinung nach nicht mal Ansatzweise ausreichend ist.

    Auto fahren ist schön und gut und macht natürlich auch Spaß. Auch mal ein "bisschen" Schneller zu fahren ist mal ganz nett. Aber mit absolut überhöhter Geschwindigkeit, und ich rede hier von einer 100 %igen Geschwindigkeitsübertretung, zu fahren, ist in meinem Augen nur selbstmörderisch und eine Gefahr für die Allgemeinheit im Straßenverkehr...

    Wie unser User "Poli" schon schrieb, Beispiele für daraus enstehende Unfälle gibt es viele. Und scheinbar lernen gewissen Personen nicht aus diesen teilweise abschreckenden Beispielen...

    So viel dazu...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn ich es richtig interpretiere sind es unterschiedliche Taten an unterschiedlichen Tage! Es sind immer eigenständige Delikte. Somit kommt Deine Gesamtrechnung schon sehr gut hin. Tatmehrheit im rechtlichen Sinne ist da kaum zu begründen.
    Ich denke du meinst Tateinheit.
    Denn gerade weil es unterschiedliche Taten zu unterschiedlichen Tagen war ist das hier Tatmehrheit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich denke du meinst Tateinheit.
    Denn gerade weil es unterschiedliche Taten zu unterschiedlichen Tagen war ist das hier Tatmehrheit.
    Schnell geschrieben und langsam gedacht! Natürlich meinte ich, dass Tateinheit kaum zu begründen ist, bzw. aufgrund der fehlenden zeitlichen Nähe Tatmehrheit vorliegen müsste!

  7. #7
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    29.05.2005
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    1.503
    Ich habe ziemlich gute Erfahrungen mit www.radarforum.de gemacht. Da kann man sicherlich schnell sagen, wie dieser Fall gerechnet wird. Ist ja doch etwas "Besonderes". Da gibt es ja soviele Details zu beachten, unter anderem kann das Bußgeld ja unter Umständen verdoppelt werden etc. Ich würde also einfach mal dort fragen, wenn ihr unbedingt vorher wissen wollt, was da auf euch zukommt.

    MfG
    Max

  8. #8
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    800
    Also...

    er wird die jeweiligen Punkte bekommen für seine vergehen... und den entsprechenden Geldbetrag wird er dafür auch zahlen müssen. Die Fahrerlaubnis wird für 3 Monate entzogen aufgrund der Geschwindigkeits überschreitung.

    Da die Sondersignalanlage nehme ich an eingetragen und zugelassen ist, ist die nutzung nur eine Ordnungswidiregkeit welche in der Regel mit 20 Euro belegt wird. Da es hier jedoch in tateinheit mit einer geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde und nur das schwerere vergehen geahnet wird, würde das denke ich also im normalfall nichtmal berechnet.

    Das wäre für Ihn sicherlich der beste fall der eintreten kann.

    Meine Persöhnliche meinung: Absoluter schund sowas... gut soll er machen aber dann mit SoSi.... solche leute gehören als unbelehrbar eingestuft und die karte direkt komplett gelocht.

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