Hi,
also genau wird dir das hier keiner Sagen können... Nur das er auf jeden Fall eine längere Zeit Fußgänger sein wird ist sicher! Aber die Dauer steht in den Sternen...
Im einfachsten Fall schaue im Katalog nach und addiere die Strafen einfach auf!
Ob er nach Punkten den FS abgibt hängt von seinem derzeitigen Punktestand ab.
Soweit ich das im Kopf habe kann man nicht von 0 auf "FS-Weg" ohne zwischenzeitliche Mitteilungen/Anordnungen kommen. Kann sich aber mittlerweile geändert haben!
Auch die "Wiederholungsverschärfungsregelung" auf normalen Wege dürfte nicht Zwangsläufig zum Tragen kommen da dies auch eine erfolgte Mitteilung über den ersten Verstoss vorraussetzt. Sofern er aber an der Ampel nicht geblitzt wurde sondern von PVB direkt angesprochen wurde gilt das aber schon als Mitteilung!
(Bsp: Du wrst heute und Morgen jeweils stationär mit 29 Netto geblitzt. Briefe kommen in drei Wochen = 2x Punkte und dann nichts. Du wirst heute Geblitzt bekommst post und wirst nächsten Monat nochmals geblitzt = Wahrscheinlich gehst du dann einen Monat zu Fuss, auch wenn beide Male unter der Grenze!)
Wenn es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommt dann kann es natürlich sein das seine Eignung zum Führen eines PKW grundsätzlich auch ohne erreichen der 18 Punkte grundsätzlich in Frage gestellt wird und er dies durch eine MPU wiederlegen muss.
Der nachgewiesene Gebrauch einer illegalen SoSi Anlage ohne Genehmigung würde da natürlich extremst negativ wirken.
Ansonsten ist der gebrauch der Anlage wohl das kleinste der Probleme... Auch wenn der Bauch etwas anderes sagt!
Sollte aber der Vorwurf einer Nötigung im Raum stehen dann wird es aber auch ohne Nachweis richtig Böse. Und wenn dann noch die SoSi zu der Nötigung kommt könnte zusätzlich noch Amtsanmaßung (Ich Wichtig, mach Platz) in den Ring geworfen werden! So, oder So, mit Nötigung steht mehr als der FS zur Disposition!
Gruß
Carsten
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