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Thema: Führerschein futsch?

  1. #1
    Buschfunker Gast

    Führerschein futsch?

    Hallo Forumgemeinde und Anwesende!

    Folgender Fall: Eine Person aus meinem Bekanntenkreis wurde innerhalb einer Woche drei mal beim überfahren einer rot zeigenden Ampel fotografiert. In der gleichen Woche wurde er noch mal fotografiert. Allerdings auf der Autobahn. Erlaubte Geschwindigkeit war 100 km/h. Laut Aussage hat er 210 km/h drauf gehabt. Dazu kommt noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. So viel dazu...

    Da mir bekannt ist, dass diese Person eine verdeckte Sondersignalanlage im Fahrzeug verbaut hat, und auf mein Fragen nach der Benutzung nur ein zögerliches "Sage ich nichts zu" kam, vermute ich, dass er diese während seiner Rasanten Fahrt ohne Begründung genutzt hat.

    Nun meine Frage: Was denkt ihr wird das für Konsequenzen mit sich ziehen? Wie wird eine Strafe aussehen? Fahrverbot, wenn ja, wie lange? Bußgeld, wie hoch? Punkte, wie viele?

    Meine Vermutung ist, dass die Sache vor´s Gericht gehen wird und er den Lappen nicht wieder sieht. Nun möchte ich mal eure Meinung hören.

    Um Gerüchte zu vermeiden! Ich war nicht der Rasante Fahrer *g*
    Geändert von Buschfunker (03.09.2009 um 23:50 Uhr) Grund: Rechtschreibung hinzugefügt

  2. #2
    Registriert seit
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    2.186
    Hi,

    also genau wird dir das hier keiner Sagen können... Nur das er auf jeden Fall eine längere Zeit Fußgänger sein wird ist sicher! Aber die Dauer steht in den Sternen...

    Im einfachsten Fall schaue im Katalog nach und addiere die Strafen einfach auf!
    Ob er nach Punkten den FS abgibt hängt von seinem derzeitigen Punktestand ab.
    Soweit ich das im Kopf habe kann man nicht von 0 auf "FS-Weg" ohne zwischenzeitliche Mitteilungen/Anordnungen kommen. Kann sich aber mittlerweile geändert haben!

    Auch die "Wiederholungsverschärfungsregelung" auf normalen Wege dürfte nicht Zwangsläufig zum Tragen kommen da dies auch eine erfolgte Mitteilung über den ersten Verstoss vorraussetzt. Sofern er aber an der Ampel nicht geblitzt wurde sondern von PVB direkt angesprochen wurde gilt das aber schon als Mitteilung!
    (Bsp: Du wrst heute und Morgen jeweils stationär mit 29 Netto geblitzt. Briefe kommen in drei Wochen = 2x Punkte und dann nichts. Du wirst heute Geblitzt bekommst post und wirst nächsten Monat nochmals geblitzt = Wahrscheinlich gehst du dann einen Monat zu Fuss, auch wenn beide Male unter der Grenze!)

    Wenn es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommt dann kann es natürlich sein das seine Eignung zum Führen eines PKW grundsätzlich auch ohne erreichen der 18 Punkte grundsätzlich in Frage gestellt wird und er dies durch eine MPU wiederlegen muss.
    Der nachgewiesene Gebrauch einer illegalen SoSi Anlage ohne Genehmigung würde da natürlich extremst negativ wirken.

    Ansonsten ist der gebrauch der Anlage wohl das kleinste der Probleme... Auch wenn der Bauch etwas anderes sagt!

    Sollte aber der Vorwurf einer Nötigung im Raum stehen dann wird es aber auch ohne Nachweis richtig Böse. Und wenn dann noch die SoSi zu der Nötigung kommt könnte zusätzlich noch Amtsanmaßung (Ich Wichtig, mach Platz) in den Ring geworfen werden! So, oder So, mit Nötigung steht mehr als der FS zur Disposition!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  3. #3
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    2.759
    Hey, Carsten, gehen wir vom "positiven" aus, das die verdeckte SoSi-Anlage zugelassen
    und die Person dazu berechtigt ist, sie im Einsatzfall zu nutzen.. (Sowas wie Wehrführer
    mit 'Privatkombi in "feuerrot", unter der Haube E-Hörnchen und einer z.B. Movia-D mit
    seitlich in der Säule montiertem, schaltbaren 12-V-Anschluss ..

    Dennoch ... warum im Forum fragen, wenn man selbst nicht betroffener Fahrer ist ?
    Wenn ich nun mit Carstens Antwort dem Betroffenen sagen würde "ich hab mich informiert",
    so ist seine Aussage noch lange nicht korrekt - auch wenn ich persönlich ähnlich denke/
    schreibe, was den Sachverhalt angeht.

    Im Endeffekt kann dir Rechtssicherheit nur ein Anwalt geben.. pardon, dir nicht, dem Fahrer,
    denn der ist betroffen.. und mit ner Rechtsschutzversicherung wird so ein Beratungsgespräch
    nichtmal teu(r)er ..

    Alternativ wartet man halt ab, bis Post kommt, wo drin steht, das man sich zur Sache
    äussern darf ;)

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #4
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Dennoch ... warum im Forum fragen, wenn man selbst nicht betroffener Fahrer ist ?
    ... "ich hab mich informiert", so ist seine Aussage noch lange nicht korrekt ...
    Warum fragt man in einem Forum nach? Ganz einfach. Um sich zu informieren. Ich denke mit so einem Thema wird man nicht jeden Tag konfrontiert. In erster Linie sehe ich das als reine Information für mich, falls ich jemals selbst in so eine Lage geraten sollte, wovon ich aber nicht ausgehen möchte. Man mag das ganze nun auch als Sensationslust, Neugierde oder wie auch immer betrachten.

    Das die Aussage nicht korrekt sein kann, bzw. nur Ansatzweise wiedergibt was einen erwarten kann, ist mir durchaus bekannt. Ich hab lediglich nach den zu erwartenden Möglichkeiten gefragt. Was nun wie und wann eintritt und was nicht, darüber lässt sich sicherlich streiten und in diesem Fall werden das die "Rechtsverdreher" am besten wissen.

    Sicherlich kann man sich nun auch den gültigen Bußgeldkatalog zur Hand nehmen und fleißig ausrechnen was einen ungefähr erwartet. Aber genau das ist bereits geschehen und brachte nicht mal Ansatzweise Licht in die Dunkelheit. Gerade weil fraglich ist, wie solche Dinge in so einem Fall geahndet werden.

    Es geht mir nur um Beispiele um mich selbst mal in so eine Lage versetzen zu können, was einen erwartet und wie die Konsequenzen dabei ausfallen würden.

    Klar, der eine oder andere mag hier denken, *warum fragt der denn nun... bestimmt is´er selbst betroffen* Aber gemach gemach, genau das ist nicht der Fall. Und hey, der eine oder andere hier, wird sicherlich schon mal ein Ticket oder ähnliches bekommen haben. Da schließe ich mich nicht aus... *g*

    Aber nun zurück zum Wesentlichen. Mir geht es lediglich um mögliche Konsequenzen. Also bin ich für jeden konsturktiven Beitrag dankbar. Auch wenn es der betroffenen Person nicht weiter helfen wird. Aber anhand solcher Informationen kann man dieser Person sein Fehlverhalten im Straßenverkehr aufzeigen. Das war meine Absicht und Sinn diese Beitrags.

    In diesem Sinne... läute ich die Nachtruhe ein *g*

  5. #5
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    01.08.2002
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    594
    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Hallo Forumgemeinde und Anwesende!
    Hallo Buschfunker!

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    ...... auf der Autobahn. Erlaubte Geschwindigkeit war 100 km/h. Laut Aussage hat er 210 km/h drauf gehabt. Dazu kommt noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
    Boah... Lt bussgeldkataloge.de:
    Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h zu schnell gefahren. (Der Bußgeldrechner geht nur bis 99km/h.... )

    Das wird Sie voraussichtlich 600 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
    Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.


    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Da mir bekannt ist, dass diese Person eine verdeckte Sondersignalanlage im Fahrzeug verbaut hat, und auf mein Fragen nach der Benutzung nur ein zögerliches "Sage ich nichts zu" kam, vermute ich, dass er diese während seiner Rasanten Fahrt ohne Begründung genutzt hat.
    Schön blöd..... Das sind nochmal 30,-€ extra

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Nun meine Frage: Was denkt ihr wird das für Konsequenzen mit sich ziehen? Wie wird eine Strafe aussehen? Fahrverbot, wenn ja, wie lange? Bußgeld, wie hoch? Punkte, wie viele?
    Hoffentlich so hoch, dass der Kerl echt mal anfängt nachzudenken. Ne ordentliche Geldstrafe + mind. 3 Monate Fahrverbot, wenn es nach mir geht. (Nach der Obrigen Rechnung wäre er nur für die Aktion auf der Autobahn schon bei 654,50€ - und dann kommen noch dir roten Ampeln dazu... Der fahrt dann wohl demnächst öfters mal Fahrrad.

    Leider vergessen viele Leute, dass so ein Fahrstil auch auf der Autobahn lebensgefährlich sein kann..... auch für andere. Beispiele gibt es ja leider genug:

    [...]Der Mann bestreitet früheren Angaben zufolge eine Verwicklung in den Unfall, bei dem am 14. Juli auf der Autobahn 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal eine 21-Jährige und ihre zwei Jahre alte Tochter getötet worden waren. Laut Anklage wollte der Mann mit dem 476 PS starken Mercedes-Benz Cl 600 Coupe den vor ihm fahrenden Kleinwagen der jungen Frau mit etwa 220 bis 250 Stundenkilometern überholen. Ohne die notwendige Sorgfalt sei er bis auf wenige Meter an den Kleinwagen auf der dreispurigen Autobahn herangefahren, um an diesem noch auf dem äußersten linken Rand der linken Fahrspur vorbeifahren zu können. Wegen des Fahrmanövers des Versuchsingenieurs habe die junge Frau das Steuer ihres Wagens nach rechts gezogen und dann gegengesteuert. Ihr Wagen sei ins Schleudern geraten und gegen mehrere Bäume geprallt. Die junge Frau und das Kind waren sofort tot. Quelle:stern.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Nun möchte ich mal eure Meinung hören.
    Meine Meinung dazu:
    * lebenslanges Fahrverbot, Beschlagnahmen des Fahrzeugs, Anzeige mit entsprechendem Gerichtsverfahren, Sozialstunden, Ausschluss aus sämtlichen BOS etc.
    * dazu Tättoo auf die Stirn mit "Idiot"

    Wer so etwas macht, hat eindeutig bewiesen, dass er nicht in der LAge ist, ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden! Wenn jemand wirklich so drum bettelt...

    Wie gesagt: Meine Meinung!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Meine Meinung dazu:
    * lebenslanges Fahrverbot, Beschlagnahmen des Fahrzeugs, Anzeige mit entsprechendem Gerichtsverfahren, Sozialstunden, Ausschluss aus sämtlichen BOS etc.
    * dazu Tättoo auf die Stirn mit "Idiot"

    Wer so etwas macht, hat eindeutig bewiesen, dass er nicht in der LAge ist, ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden! Wenn jemand wirklich so drum bettelt...

    Wie gesagt: Meine Meinung!

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    *Bußgeldkatalogschnapp*

    Rechnen wir mal:

    Geschwindigkeit:
    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Rotlichtverstöße:
    innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Rechtsfahrgebot:
    Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt

    Unberechtigerter Einsatz SoSi:
    20 EUR Ordungswidrigkeit Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135
    Sowie Amtsanmaßung.

    Also rechnen wir mal das höchste:

    600 Geschwindigkeit
    +320 Rotlichtverstoß mit Gefährdung
    +200 Rotlichtverstoß
    +200 Rotlichtverstoß
    +080 Rechtsfahrgebot
    +020 Ordnungswidrigkeit
    1420 Gesamt

    Dann nochmal die Punkte addieren:

    4 Punkte für Geschwindigkeit
    12 Punkte Rotlichtverstöße
    1 Punkt für Rechtsfahrgebot

    Sind schonmal 17 Punkte


    Nun noch das Fahrverbot:

    3 Monate
    3 Monat

    6 Monate gesamt...

    Zusammengefasst: 1420 Euro mit 17 Punkten und 6 Monaten Fahrverbot.
    Wobei ich wie die anderen auch davon ausgehe, das die werten Herrn der Rechtsverdreher sicher da ein Gesamtpaket von machen werden.
    Und da wird sicher auch der Tattooentwurf mit drin sein...

    Aber ich denke, der Tatbestand is hier sicher zur Genüge erfüllt..^^

    In meinen Augen und aus meiner Sicht:
    Solchen Leuten gehört der Führerschein komplett entzogen.
    Solche Leute sind es nämlich im Nach hinnein, welche schlimme Unfälle durch ihrer "ich bin geil und wichtig" Aktion verursachen.
    Sowas hat in meinen Augen nichts mehr mit gesundem Menschenverstand zu tun.

    Ich fahre nun seit über 7 Jahren Auto, bin noch ein völliger Jungspund mit meinen 26 Jahren... Aber in dieser Zeit hab ich mir bis jetzt nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h erlaubt.. Und Olli, Du weisst ja wie dieses "Passbild" vom Traffipax aussieht :D

    Aber im groben und ganzen, ich wäre froh, wenn der Besitzer um den es hier geht,
    nen Lappen nur noch zum putzen in die Hand bekommt.
    Geändert von Mr.Pieper (04.09.2009 um 10:45 Uhr) Grund: Rechenfehler x3 rote Ampel
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  9. #9
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    Der hat dreimal ne rote Ampel überfahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    344
    @ Mr. Pieper:

    Daraus ein "Gesamtpaket" zu schnüren bedarf es aber eines gewissen Quantums an Glück!

    Wenn ich es richtig interpretiere sind es unterschiedliche Taten an unterschiedlichen Tage! Es sind immer eigenständige Delikte. Somit kommt Deine Gesamtrechnung schon sehr gut hin. Tatmehrheit im rechtlichen Sinne ist da kaum zu begründen.

    Wobei man nun auch noch erwähnen sollte, dass, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, der zuständige Amtsrichter nicht an die Regelsätze des Bußgeldkataloges gebunden ist. Da kann bedeuten, dass er "bei Würdigung der Gesamtumstände" die Geldbörse des Betroffenen noch weiter öffnen kann, als es der Bußgeldkatalog schon vorsieht. Denn der Bußgeldkatalog sieht immer eine fahrlässige Begehungsform vor. Bei 100 km/h zulässiger Geschwindigkeit mit über 200 km/h erwischt zu werden und dann noch eine fahrlässige Begehung zu unterstellen, wird schon eine anwaltschaftliche Glanzleistung.

    Persönliche Wertungen zu diesem Fall verkneife ich mir jetzt mal.

  11. #11
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Der fahrt dann wohl demnächst öfters mal Fahrrad...
    Leider vergessen viele Leute, dass so ein Fahrstil auch auf der Autobahn lebensgefährlich sein kann..... auch für andere.
    Ohne nun was falsches sagen zu wollen, oder sich lächerlich zu machen. Aber selbst beim Fahrrad fahren kann meine eine Gefährdung für den Straßenverkehr sein...
    Und das Thema Autobahn, ich denke jeder der schon mal auf der Autobahn unterwegs ist, wird schon mal mit dem Kopf geschüttelt haben, wenn wieder ein dicker Mercedes mit Lichthupe und riskantem Überholmannöver ankam...

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Meine Meinung dazu:
    * lebenslanges Fahrverbot, Beschlagnahmen des Fahrzeugs, Anzeige mit entsprechendem Gerichtsverfahren, Sozialstunden, Ausschluss aus sämtlichen BOS etc.
    * dazu Tättoo auf die Stirn mit "Idiot"

    Wer so etwas macht, hat eindeutig bewiesen, dass er nicht in der LAge ist, ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden! Wenn jemand wirklich so drum bettelt...
    Dem kann man nichts hinzufügen. In gewisser Weise sehe ich es genau so und irgendwo stößt es bei mir immer wieder auf Entsetzen wie "fahrlässig" manche Leute im Straßenverkehr handeln.

    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Ich fahre nun seit über 7 Jahren Auto, bin noch ein völliger Jungspund mit meinen 26 Jahren... Aber in dieser Zeit hab ich mir bis jetzt nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h erlaubt.. Und Olli, Du weisst ja wie dieses "Passbild" vom Traffipax aussieht :D

    Aber im groben und ganzen, ich wäre froh, wenn der Besitzer um den es hier geht,
    nen Lappen nur noch zum putzen in die Hand bekommt.
    Jo, dass Passbild kenn ich nur zu gut *g* und dann noch diese "Breitbildformat" *lol* Aber auch ich als Jungspund kann sagen, dass ich in meiner "Fahrerlaufbahn" nicht wirklich was verbrochen habe und wohl gemerkt, ich fahre durchaus größere Sachen als PKW und Co. Mal abgesehen von dem kaputten Gartenzaun *hust* und der neuen Ortsfest Radaranlage. Selbst mit Fahrzeugen der eigenen HiOrg oder Ansatzweise irgendwelchen Fahrzeugen die als Einsatzfahrzeug genutzt werden, würde ich niemals auf so eine Idee kommen. Gerade durch die zu erwartenden Konsequenzen. Und jeder der ein etwas im Kopp hat, weiß was man unterlassen sollte...

    Ich möchte das Thema nun auch als abschreckendes Beispiel nehmen. So dass man mal erkennt, wie ein solch fahrlässiges Verhalten geahndet wird und das die Strafe meiner Meinung nach nicht mal Ansatzweise ausreichend ist.

    Auto fahren ist schön und gut und macht natürlich auch Spaß. Auch mal ein "bisschen" Schneller zu fahren ist mal ganz nett. Aber mit absolut überhöhter Geschwindigkeit, und ich rede hier von einer 100 %igen Geschwindigkeitsübertretung, zu fahren, ist in meinem Augen nur selbstmörderisch und eine Gefahr für die Allgemeinheit im Straßenverkehr...

    Wie unser User "Poli" schon schrieb, Beispiele für daraus enstehende Unfälle gibt es viele. Und scheinbar lernen gewissen Personen nicht aus diesen teilweise abschreckenden Beispielen...

    So viel dazu...

  12. #12
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wenn ich es richtig interpretiere sind es unterschiedliche Taten an unterschiedlichen Tage! Es sind immer eigenständige Delikte. Somit kommt Deine Gesamtrechnung schon sehr gut hin. Tatmehrheit im rechtlichen Sinne ist da kaum zu begründen.
    Ich denke du meinst Tateinheit.
    Denn gerade weil es unterschiedliche Taten zu unterschiedlichen Tagen war ist das hier Tatmehrheit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich denke du meinst Tateinheit.
    Denn gerade weil es unterschiedliche Taten zu unterschiedlichen Tagen war ist das hier Tatmehrheit.
    Schnell geschrieben und langsam gedacht! Natürlich meinte ich, dass Tateinheit kaum zu begründen ist, bzw. aufgrund der fehlenden zeitlichen Nähe Tatmehrheit vorliegen müsste!

  14. #14
    Registriert seit
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    1.502
    Ich habe ziemlich gute Erfahrungen mit www.radarforum.de gemacht. Da kann man sicherlich schnell sagen, wie dieser Fall gerechnet wird. Ist ja doch etwas "Besonderes". Da gibt es ja soviele Details zu beachten, unter anderem kann das Bußgeld ja unter Umständen verdoppelt werden etc. Ich würde also einfach mal dort fragen, wenn ihr unbedingt vorher wissen wollt, was da auf euch zukommt.

    MfG
    Max
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  15. #15
    Registriert seit
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    800
    Also...

    er wird die jeweiligen Punkte bekommen für seine vergehen... und den entsprechenden Geldbetrag wird er dafür auch zahlen müssen. Die Fahrerlaubnis wird für 3 Monate entzogen aufgrund der Geschwindigkeits überschreitung.

    Da die Sondersignalanlage nehme ich an eingetragen und zugelassen ist, ist die nutzung nur eine Ordnungswidiregkeit welche in der Regel mit 20 Euro belegt wird. Da es hier jedoch in tateinheit mit einer geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde und nur das schwerere vergehen geahnet wird, würde das denke ich also im normalfall nichtmal berechnet.

    Das wäre für Ihn sicherlich der beste fall der eintreten kann.

    Meine Persöhnliche meinung: Absoluter schund sowas... gut soll er machen aber dann mit SoSi.... solche leute gehören als unbelehrbar eingestuft und die karte direkt komplett gelocht.

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