Die Bundesnetzagentur schreibt klar im Antragsformular für den NömL:
"Es besteht jedoch kein Anspruch auf Zuteilung von bestimmten Frequenzen. Die endgültige Frequenz wird von der
Bundesnetzagentur festgelegt und kann von Ihrem Wunsch abweichen. Es wird daher empfohlen, entsprechende Funkgeräte
erst nach erfolgter Frequenzzuteilung zu beschaffen."
Mir scheint, Du willst das Pferd von der falschen Seite zäumen..
Also nochmal..
Erst Antrag, dann Zuteilung, dann erst Geräte anschaffen..