Bei uns im LV Baden des DRK _SOLLTEN_ laut Empfehlung 4 Helfer in der SEG Sanität eine rettungsdienstliche Ausbildung haben. Rettungsmittel sind ganz klar nach Vorschrift zu besetzen, ATrW dürfen nur von RS/RA besetzt werden.
Bei den Pflichtforbildungen kann ich nur für Bayern sprechen
Da weiß ich von der JUH dass intern die 30h Fortbildung für alle RS/RA die im RD oder in ner SEG tätig sein wollen festgelegt ist.
Bei den Maltesern gibt es IMHO was ähnliches da könnte ich mich aber bei Bedarf genauer erkundigen.
Bezüglich DRK/BRK müsst ich jez lügen aber ich könnte mir vorstellen dass da auch was geregelt ist bezüglich Fortbildungen
Mal ganz Abgesehen davon bringt mir eine SEG ohne regelmäßige Fortbildung eh nix, da könnte ich genausgut eine Handvoll Laien mit EH-Kurs nehmen und denen sagen machts mal...
Denn so häufig sind SEG Einsäzte auch wieder nicht...
Bezüglich Retten und Sonderrechte:
Ja Retten ist ein weitgefächerter Begriff, da kann man wieder drüber Streiten ob der Bereit jezt auf die Feuerwehren zutrifft. Den genauen Gesetzestext hab ich grad nicht zur Hand, aber IMHO ließe sich das schon unterbringen wenn man denn will (find ich persönlich allerdings eher unnötig)
Feuerwehren im Rettungsdienst sind wohl ein eigenes Kapitel und da spielt sicher nicht nur die Aufgabenzuteilung im Gesetz sondern auch die Abrechnung eine Rolle...
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Um es kurz klarzustellen:
Selbstverständlich sind Fortbildungen sinnvoll, und das auch ganz unabhängig vom Ausbildungsstand (sowiet sie Zielgruppenorientiert sind).
Aber ich würde mich über weitere Infos zu landes-/HiOrg-rechtlichen Regelungen freuen.
MfG
brause
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