Die greifen oftmals nicht in die StVO ein (bzw. versuchen dies), sondern stellen die Existenz der Tatbestandsvoraussetzung für ihre Wehr als nicht gegeben fest. Und ja, das können sie ohne weiteres, es wird damit kein Bundesrecht gebrochen. Und ja, dass eine solche Feststellung andere Probleme nach sich ziehen kann und die Auslegung in einem evtl. Rechtsstreit später nicht vorhersehbar ist, ist bekannt.
Das muss man auch gar nicht, da man mit seinen Sonderrechten nicht in die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer eingreift.
Wenn es eine bestimmte, den Einsatzkräften bekannte Vereinbarung gibt, und dann ein StVO-Vergehen darüber hinaus stattfindet, kann ich nicht nachvollziehen, wieso das "Fingerspitzengefühl" bei der bösen Verwaltung fehlen soll. Würde man über diese Vereinbarung hinaus mit "Fingerspitzengefühl" Vergehen unter den Tisch fallen lassen, wäre das letztlich der von dir genannte Freibrief.