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Thema: Zusammenarbeit an der Einsatzstelle mit Presse :(

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  1. #18
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    Grundsätze

    Es gibt Verhaltensgrundsätze für zur Vermeidung von Behinderungen zwischen Presse und der Polizei. Diese wurden von der Innenministerkonferenz am 26. November 1993 und vom Deutschen Presserat, Verleger-, Zeitungs- und Zeitschriftenverbänden, ARD, ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation und den journalistischen Berufsverbänden beschlossen.
    Hier heisst es auch eindeutig in Abschnitt 9:
    "Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei Aufsehen erregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig. Die Medien wahren die berechtigten Interessen der Abgebildeten und beachten insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes bei Veröffentlichungen des Film- und Fotomaterials."

    Hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Aufsehen erregenden Einstaz, weshalb das Filmen nicht zulässig ist, oder je nach Auslegung vorher gefragt werden muss.

    Desweiteren heisst es in Abschnitt 10:
    "Die Polizei unterstützt bei ihren Einsätzen, auch bei Geiselnahmen und Demonstrationen, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung. Andererseits sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z.B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen, es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden."
    Aus welchem Grund auch immer sprach der Beamte eine Räumungsaufforderung aus, welcher der Kameramann nicht nachkam.

    Wir kennen die Gründe des beamten nicht, weswegen er so reagierte, weswegen wir nicht mutmassen können. Nur leider kommen manche Journalisten Aufforderungen nicht nach, die Berichterstattung einzustellen.
    Wenn ich mir aber die anderen Videos so ansehe, die auf der Seite veröffentlciht sind, finde ich gleich ein paar Mängel: Bescheiftungen und Namen auf Fahrzeugen müssen unkenntlich gemacht werden.
    Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
    Auch bei mir im Ort gab es da schon mehrmals Probleme, sogar auf Privatgelände und immer beriefen sich die Journalisten auf die Pressefreiheit. Manch Journalist hält die Pressefreiheit für eine Freikarte Grundrechte zu brechen.
    Bei uns läuft das alles sehr gut. Wenn wir im Einsatz gefilmt oder fotografiert werden, kommen die Berichterstatter bei Einsatzende zu uns und fragen, ob es ok ist. Haben sie kein Einverständnis, dann werden die Bilder nicht veröffentlicht.
    Kabel1 drehte vor kurzem eine Reportage über eine Großveranstaltung bei uns. Im Vorfeld mussten wir alle eine Einverständiserklärung unterzeichen, ebenso wurde uns zugesichert, dass das Kamerateam sich entfernt, wenn wir sie dazu auffordern.
    Das hat alles bestens geklappt.
    Wieso kann das nicht immer so laufen? Nur wegen dem Geld, das die Fernsehsender für Sensationsvideos bezahlen? Das darf nicht sein.
    Geändert von THubsi (23.06.2009 um 02:08 Uhr)

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