Habe ich das nicht bereits ausreichend?
FwDV 2, GUV-V C53, konkretisierend GUV-I 8675
"(2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind."
Es werden keine konkreten Kleidungsstücke vorgegeben (man kann ja bsp. auch einen Overall verwenden), sondern Schutzziele definiert. Und der Schutz vor dieser Gefährdung wird eben nur durch eine geeignete Kombinaton von Jacke und Hose erreicht.