Wenn mein Wehrleiter mir erlauben würde - meinetwegen schriftlich - das ich mir
die Mithörfunktion einschalte ...

.. dann wird er bestraft, das ich gegen das TKG (das "G" heisst übrigens Gesetz!)
verstosse ??

Ich glaube nicht ...

.. eher glaube ich, das ich für den Verstoss gegen das Gesetz zur Rechenschaft gezogen
werde und der Wehrleiter kriegt halt ne passende Würdigung, weil er zum Verstoss gegen
ein Gesetz "aufgerufen" hat..

.. auf jeden Fall, gerade wenn ich weiss, das es verboten ist, bin ich wohl dran, da ich
so klug war, es im Forum zu schreiben - "Vorsatz"? Neeeee... bestimmt nicht.. ups..


Naja ..

Gruss,
Tim