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Thema: Aeg Telesignal C löst alle 30 Sekunden aus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    195
    ähhhm.... OKAY!
    Ich sehe schon wieder eine böse Diskussion in der Zukunft *grins*

    Mal abgesehen davon, warum du als JFler einen Melder als Stadteigentum bekommst, und diesen dann manipulierst/wohlmöglich schrottest, versuche ich dir mal bei deinem "Problem" zu helfen.

    Hast du die richtige Lötstelle angelötet? Kalte Lötstelle?
    Gruß

    RescueOberberg

    Kontakt über PN, E-Mail oder ICQ

  2. #2
    Registriert seit
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    47
    Also da gibts 2 recht einfache Lösungen für dein Problem:

    1. Brücke M wieder öffnen und auf Mithörfunktion verzichten (die du mit einiger Sicherheit ohne Wissen deines Kommandanten hast, verbotenerweise)

    oder 2. die Suchfunktion nutzen: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...th%F6ren+re227

  3. #3
    Rasher Gast
    Öhm ich bin 16 d.h ich darf schon ausrücken ich wollte nur anspielen das ich nen AEG Telesignal habe weil das der älteste meldeempfänger ist was wir haben:). Und unser Komandant hat es mir erlaubt die mithörfunktion anzuschalten mit den worten viel kannste da ehh nicht kaputt machen das ding ist schon seine 30 jahre alt.
    Danke für den link der ist gut erklärt werde das mal machen was dort steht und mir merken das ich in diesem Forum mich nie wieder als Jugendfeuerwehrler melde den sonst wird man von einigen anscheinend nicht sehr ernst genommen.

    Markus

  4. #4
    kissesofdream Gast
    es geht hier nicht um jf sonder darum, das mithören (dazu gibts hier massig diskusionen) nicht erlaubt ist! nur wenn euer wehrleiter das schriftlich quasi euch erlaubt und dafür den kopf hinhält ist es ok zumal der melder stadteigentum ist. daher gehts nicht um das alter des melders, sondern um die rechtslage. alles hier diskutiert. wenn eine führungsperson es darf ist es ja noch ok, aber ein neues mitglied denke ich benötigt bei keinem richter diese funktion auf stadteigentum womit nicht für ihn bestimmte informationen an fremde kommen. siehe verschwiegenheitserklärung etc.

  5. #5
    Rasher Gast
    Es geht ja nicht darum das ihr mir einen vortrag haltet ob es erlaubt ist oder nicht was ich davor schon wusste, sondern was ich dagegen tun soll das er nicht alle 30 sek angehen soll.
    Übrigens der Meldeempfänger ist kein Stadteigentum da das der Private von unserem Komandanten war

  6. #6
    kissesofdream Gast
    wollte hier auch niemand.

    aber egal ob gewünscht oder nicht, es ist ein alamierungsgerät was du für die stadt offiziell hast. egal ob privat von ihm gekauft. er muss den kopf dafür hinhalten bzw wird wenn du es nicht offiziell hast machen lassen immer sagen war nicht so. die rechtslage bei sowas ist wenn was passiert immer der wehrleiter schuld. die alamierung ist damit nicht ordnungsgemäß mehr nach bos gegeben wenn er nicht ordentlich auslösen tut. also brücke raus und er funktioniert wieder. normal darf der fehler nicht so auftreten. sprich es wird was größeres sein was nicht von einem leihen so gemacht werden kann.

  7. #7
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    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Wenn mein Wehrleiter mir erlauben würde - meinetwegen schriftlich - das ich mir
    die Mithörfunktion einschalte ...

    .. dann wird er bestraft, das ich gegen das TKG (das "G" heisst übrigens Gesetz!)
    verstosse ??

    Ich glaube nicht ...

    .. eher glaube ich, das ich für den Verstoss gegen das Gesetz zur Rechenschaft gezogen
    werde und der Wehrleiter kriegt halt ne passende Würdigung, weil er zum Verstoss gegen
    ein Gesetz "aufgerufen" hat..

    .. auf jeden Fall, gerade wenn ich weiss, das es verboten ist, bin ich wohl dran, da ich
    so klug war, es im Forum zu schreiben - "Vorsatz"? Neeeee... bestimmt nicht.. ups..


    Naja ..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  8. #8
    Registriert seit
    13.01.2009
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    47
    Zitat Zitat von kissesofdream Beitrag anzeigen

    die alamierung ist damit nicht ordnungsgemäß mehr nach bos gegeben wenn er nicht ordentlich auslösen tut.
    Das is sowieso das nächste, willst du eigentlich mit dem Melder alarmiert werden? Weil der RE 227 alarmiert nicht mehr, wenn er auf Mithören steht. Findest du aber auch alles in dem Link den ich dir geschrieben hab.

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