es geht hier nicht um jf sonder darum, das mithören (dazu gibts hier massig diskusionen) nicht erlaubt ist! nur wenn euer wehrleiter das schriftlich quasi euch erlaubt und dafür den kopf hinhält ist es ok zumal der melder stadteigentum ist. daher gehts nicht um das alter des melders, sondern um die rechtslage. alles hier diskutiert. wenn eine führungsperson es darf ist es ja noch ok, aber ein neues mitglied denke ich benötigt bei keinem richter diese funktion auf stadteigentum womit nicht für ihn bestimmte informationen an fremde kommen. siehe verschwiegenheitserklärung etc.