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Thema: Straßenräumer im Privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von stalker Beitrag anzeigen
    Ich habe mal eine Frage ist ein Straßenräumer mit gelben leuchten in einem Privaten PKW zulässig ???
    Mööönsch Stalker.

    Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???

    Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??

    Lieber mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern und hinterher von dem Gesparten lecker essen gehen ;-))

    meint
    Leirbag

  2. #2
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    ja dann kann man ja seinen feunden zeigen was man cooles im auto hat:D

  3. #3
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    Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. Davon hab ich zwei im Auto. Und da muss ich sagen (aus eigener Erfahrung: Nachts um kurz nach 1 Reifenpanne gehabt, zusätzlich zum Warndreieck die Teilchen noch schön hingestellt wie man es lernt), die bringen wirklich was! Und ich glaub mal, da wird mir kein Polizist eine Geldbuse aufdrücken wenn ich mich damit absichere. Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen? Geht doch auch einfacher.....

  4. #4
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    Moin,

    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
    die Nummer 8507 ist nicht die einzige als zusätzliche Warnleuchte zugelassene KL. Es gibt im Effekta-Programm von Hänsch mehrere zulässige Leuchten und die Rückwärts-Warnsysteme (RWS) mit anderen Zulassungsnummern.

    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???
    Meinereiner erschreckend häufig. Gerade auf Bundesstraßen außerorts kommt es mehrmals im Jahr vor, dass mal wieder jemand für die Fahrt auf den Berg zu wenig Sprit im Tank hat (sonst Flachland-Fahrer) oder seine Situation gefahrenmäßig nicht nur unterschätzt, sondern durch die Wahl des Anhalteortes (auf der Beschleunigungsspur einer Auffahrt) auch noch verschlechtert. Weit sichtbare Warnleuchten sind da nicht zu verachten - und selbst innerorts (VU Blech) hat es deutlich zur Stauvermeidung beigetragen, die Leuchte zu haben, da durch die weite Sichtbarkeit andere Verkehrsteilnehmer eher in der Lage waren, die Situation zu erkennen und die Spur zu wechseln (nein, es war nicht mehr möglich, das Hindernis zu beseitigen).

    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??
    Der Obulus entfällt bei zulässigem Material in der Regel, sofern dem Verwender nicht völlig am Rad dreht. Bekommt man von der Polizei die Weisung, "das abzustellen und den Einsatzort zu verlassen", sollte man dem jedoch Folge leisten. Ich habe noch nie eine Verwarnung erhalten - nichtmal mündlich. Ja, Erfahrungswert, ich weiß.

    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. (...)
    Der Unterschied ist: Ein Blitzer ist idR. schnell aufgesetzt (vorausgesetzt, man hält ihn griffbereit vor) bzw. eingeschaltet (RWS nach §53a). Die Faltleitkegel führe ich auch mit, habe sie auch schon verwendet und großes Lob für die gute und umsichtige Absicherung der Unfallstelle (Bundesstraße/Kraftfahrstraße, rechte Richtungsfahrbahn und Seitenstreifen) erhalten. Die Kombination aus Kegeln und gelber Leuchte ist halt eine Steigerung der Warnwirkung. Weiterhin ist ein kräftiges gelbes Licht gerade im Dunkeln wesentlich besser erkennbar als das Warnblinklicht am Fahrzeug - so sind z.B. Reflexionen um Kurven herum (z.B. an der Leitplanke) deutlich erkennbar.

    Grundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht, allerdings sollte man unbestritten immer über die Verhältnismäßigkeit nachdenken, sowohl was die Anschaffung als auch die Einsatzsituation angeht.

    Viele Grüße
    Marti

  5. #5
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    Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen
    Weil aktive Lichtquellen mehr bringen, als passive (refkeltierende)?

    rundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht
    Ich benutze auch weiterhin Turboflares.. (Wenns denn mal dazu kommt..) - diese weden auch von einigen Feuerwehren benutzt, und meine eigene Unversehrtheit ist mir wichtiger, als die Frage, ob die Dinger für teuer Geld geprüft und zugelassen wurden.
    Geändert von Max K. (14.04.2009 um 15:33 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    16.03.2002
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    110
    Hallo,

    vor Jahren kam hier auch mal so eine Welle hoch mit Blitzern hinter der Windschutzscheibe, weil man der Ansicht war, Lichtquellen im Fahrzeuginneren brauchen keine Zulassung.

    Ein dazu befragter Polizist sagte dazu: "Wenn ich einen von euch damit erwische, schreibe ich eine Anzeige, dann kann der Richter entscheiden, ob das zulässig ist."

    Das wollte dann doch keiner ausprobieren und das Thema hatte sich erledigt.

    Gruß Ralf

    PS. Der Polizist war durchaus ein Feuerwehrfreundlicher, aber hatte was gegen Heißdüsen.

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