Zitat Zitat von MHD MS Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht ganz jede Rundumleuchte die vom Kraftfahtbundesamt abgenommen wurde und eine KBA nummer hat.
Sorry hab mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt.

Als Privatperson, mit privatem PKW, darf man offiziell nur nach §53a zugelassene Leuchten zur Absicherung von Gefahren-, Unfallstellen benutzen. Jede andere Leuchte, die vom KBA zugelassen ist, ist für den gewerblichen Gebrauch und eintragungspflichtig.

Und der Threadersteller spricht ja eindeutig von einem privaten PKW.

gruss