Sorry hab mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt.
Als Privatperson, mit privatem PKW, darf man offiziell nur nach §53a zugelassene Leuchten zur Absicherung von Gefahren-, Unfallstellen benutzen. Jede andere Leuchte, die vom KBA zugelassen ist, ist für den gewerblichen Gebrauch und eintragungspflichtig.
Und der Threadersteller spricht ja eindeutig von einem privaten PKW.
gruss






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