Ergebnis 1 bis 15 von 29

Thema: Straßenräumer im Privat PKW

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    stalker Gast

    Straßenräumer im Privat PKW

    Ich habe mal eine Frage ist ein Straßenräumer mit gelben leuchten in einem Privaten PKW zulässig ???

  2. #2
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Wenn folgendes zutrifft bestimmt..

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Stvo § 38
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
    stalker Gast
    Also dann sollte das ja OK sein :) wenns man zum warnen vor einer Unfallstelle nimmt.

  4. #4
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Naja, man kommt ja idR in Fahrtrichtung an die Unfallstelle. Um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, müsste der "Straßenräumer" dann wohl am Heck angebracht werden :-) bzw. ein 360° Rundumlicht wär wohl besser..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Sicher?
    Stichwort StVZO, lichttechnische Einrichtungen.

  6. #6
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Stimmt, wohl doch nicht so einfach :)

    § 52

    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1.
    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2.
    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3.
    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4.
    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
    Denke mal, dass "Straßenräumer" da mit zu zählen..

    Aber § 53a:

    (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
    Also Aufsetzgelblicht sollte i.O. sein.. Evtl. auch ein "Straßenräumer" mit Saugnapfmontage (" im Fahrzeug fest angebracht")

    Aber so wirklich Ahnung habe ich da nicht von, nur eben mal nen Blick in die Stv(z)o geworfen :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
    stalker Gast
    Wen kann man denn da fragen ???

  8. #8
    Registriert seit
    05.06.2008
    Beiträge
    13
    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen

    Aber § 53a:

    Also Aufsetzgelblicht sollte i.O. sein.. Evtl. auch ein "Straßenräumer" mit Saugnapfmontage (" im Fahrzeug fest angebracht")

    Aber so wirklich Ahnung habe ich da nicht von, nur eben mal nen Blick in die Stv(z)o geworfen :)
    Die Rundumleuchte muss dann aber auch die Zulassung nach § 53a haben.
    Die Zulassung hat im Moment meines Wissens nur die Effekta-Reihe von Hänsch

  9. #9
    Registriert seit
    06.11.2008
    Beiträge
    152
    Zitat Zitat von stalker Beitrag anzeigen
    Ich habe mal eine Frage ist ein Straßenräumer mit gelben leuchten in einem Privaten PKW zulässig ???
    Mööönsch Stalker.

    Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???

    Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??

    Lieber mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern und hinterher von dem Gesparten lecker essen gehen ;-))

    meint
    Leirbag

  10. #10
    Registriert seit
    08.06.2007
    Beiträge
    709
    ja dann kann man ja seinen feunden zeigen was man cooles im auto hat:D

  11. #11
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. Davon hab ich zwei im Auto. Und da muss ich sagen (aus eigener Erfahrung: Nachts um kurz nach 1 Reifenpanne gehabt, zusätzlich zum Warndreieck die Teilchen noch schön hingestellt wie man es lernt), die bringen wirklich was! Und ich glaub mal, da wird mir kein Polizist eine Geldbuse aufdrücken wenn ich mich damit absichere. Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen? Geht doch auch einfacher.....

  12. #12
    Registriert seit
    15.11.2007
    Beiträge
    213
    Moin,

    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
    die Nummer 8507 ist nicht die einzige als zusätzliche Warnleuchte zugelassene KL. Es gibt im Effekta-Programm von Hänsch mehrere zulässige Leuchten und die Rückwärts-Warnsysteme (RWS) mit anderen Zulassungsnummern.

    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???
    Meinereiner erschreckend häufig. Gerade auf Bundesstraßen außerorts kommt es mehrmals im Jahr vor, dass mal wieder jemand für die Fahrt auf den Berg zu wenig Sprit im Tank hat (sonst Flachland-Fahrer) oder seine Situation gefahrenmäßig nicht nur unterschätzt, sondern durch die Wahl des Anhalteortes (auf der Beschleunigungsspur einer Auffahrt) auch noch verschlechtert. Weit sichtbare Warnleuchten sind da nicht zu verachten - und selbst innerorts (VU Blech) hat es deutlich zur Stauvermeidung beigetragen, die Leuchte zu haben, da durch die weite Sichtbarkeit andere Verkehrsteilnehmer eher in der Lage waren, die Situation zu erkennen und die Spur zu wechseln (nein, es war nicht mehr möglich, das Hindernis zu beseitigen).

    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??
    Der Obulus entfällt bei zulässigem Material in der Regel, sofern dem Verwender nicht völlig am Rad dreht. Bekommt man von der Polizei die Weisung, "das abzustellen und den Einsatzort zu verlassen", sollte man dem jedoch Folge leisten. Ich habe noch nie eine Verwarnung erhalten - nichtmal mündlich. Ja, Erfahrungswert, ich weiß.

    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. (...)
    Der Unterschied ist: Ein Blitzer ist idR. schnell aufgesetzt (vorausgesetzt, man hält ihn griffbereit vor) bzw. eingeschaltet (RWS nach §53a). Die Faltleitkegel führe ich auch mit, habe sie auch schon verwendet und großes Lob für die gute und umsichtige Absicherung der Unfallstelle (Bundesstraße/Kraftfahrstraße, rechte Richtungsfahrbahn und Seitenstreifen) erhalten. Die Kombination aus Kegeln und gelber Leuchte ist halt eine Steigerung der Warnwirkung. Weiterhin ist ein kräftiges gelbes Licht gerade im Dunkeln wesentlich besser erkennbar als das Warnblinklicht am Fahrzeug - so sind z.B. Reflexionen um Kurven herum (z.B. an der Leitplanke) deutlich erkennbar.

    Grundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht, allerdings sollte man unbestritten immer über die Verhältnismäßigkeit nachdenken, sowohl was die Anschaffung als auch die Einsatzsituation angeht.

    Viele Grüße
    Marti

  13. #13
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen
    Weil aktive Lichtquellen mehr bringen, als passive (refkeltierende)?

    rundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht
    Ich benutze auch weiterhin Turboflares.. (Wenns denn mal dazu kommt..) - diese weden auch von einigen Feuerwehren benutzt, und meine eigene Unversehrtheit ist mir wichtiger, als die Frage, ob die Dinger für teuer Geld geprüft und zugelassen wurden.
    Geändert von Max K. (14.04.2009 um 15:33 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •