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Thema: Straßenräumer im Privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    moment
    ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
    Registriert seit
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    77
    Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    moment
    ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    Wenn du von sowas redest, gehst du aber nicht von der Warnwirkung aus, oder? Wohl eher von der Heizwirkung, die diese Dinger beim Abfackeln entwickeln...
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  3. #3
    Registriert seit
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    344
    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    moment
    ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    Zitat Zitat von Wiltec Lichtkrafttechnik
    Das Strobolicht darf im Bereich der STVO NICHT betrieben werden.

    Noch Fragen?

    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    Ja!
    Geändert von Poli (14.04.2009 um 11:11 Uhr)

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