Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind. Wenn du von sowas redest, gehst du aber nicht von der Warnwirkung aus, oder? Wohl eher von der Heizwirkung, die diese Dinger beim Abfackeln entwickeln...