Prinzipiell muss man sich mal klarmachen, woher die Bedingungen kommen.
Die Arbeitsmedizinischen Untersuchungen kommen aus dem Bereich der Berufsgenossenschaften und somit auch deren Versicherungs- und Rentenwesen.
Prinzipiell können wir froh sein, dass wir ein solches System haben, dass Arbeitnehmer schützt und vor gesundheitlichen Risiken bewahrt.
Die G 26.3 ist ja nicht nur für Feuerwehrleute, sondern auch und vor allem für alle arbeitstätigen, die tagtäglich mit entsprechendem Gerät arbeiten (z.B. Chemiebetriebe ect.) und somit geschützt werden müssen.
Die Bedingungen für die jeweiligen Untersuchung werden von den Berufsgenossenschaften festgelegt.
Die Berufsgenossenschaften haben aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten - und diesen gesetzlichen Auftrag müssen sie im Sinne der Gemeinschaft erfüllen - wer zu krank oder Risikofaktoren hat, darf nicht im entsprechenden Bereich arbeiten.
Und dazu gehört auch eine regelmäßige Anpassung des Kataloges an den Stand der Wissenschaft. Willkür steht da nicht hinter, wie hier teilweise rüberkommt.
Von daher finde ich diesen Bericht aus dem ersten Beitrag sehr reißerisch - es geht halt nicht um "Feuerwehr" - sondern generell um die Untersuchung für entsprechende Atemschutzgeräte - das wird da überhaupt nicht beleuchtet.
Geändert von MarkusB (13.02.2009 um 21:37 Uhr)
Haribo macht Markus froh!