Servus!
Es gibt beim THW eine ganz klare Bekleidungsordnung (THW Bekleidungsrichtlinie) und diese sieht keine Rückenschilder wie "Kraftfahrer", "Sanitäter" oder sonst einen Quatsch vor. Lediglich die Rückenschilder "THW", "Leiter THW", "Zugführer", "Gruppenführer" und "THW JUgend" sind zulässig. Warum greift euer OB da nicht mal durch? Sanitäter gibt es beim THW nach STAN übrigens auch nicht, sondern lediglich SAN-A, welche auch ausschließlich für die Versorgung der eigenen Kräfte zuständig sind.
Cool. Dann will ich auch Rettungssanitäter sein... Dann habe ich ja meinen eigenen Assistenten... *gg*