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Thema: FME Eigenbeschaffung

  1. #16
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    Zitat Zitat von boschcrisu
    Du kannst soviele Melder haben wie du willst ist richtig was zwar schwachsinn ist aber nichts desto trotz ist der Piepser wie er auch heisst ein Funkmeldeempfänger ein Empfangsgerät mittels Funkwellen. Und Funkmeldeempfänger werden nicht bei der GEZ sondern bei der POST wie Telefon angemeldet.Durch das Landratsamt wo sie vom Kommandanten dort über KBI oder KBM gemeldet werden .

    möp wieder falsch

    die anmeldepflicht wurde vor vielen jahren abgeschafft

    telefon wird von t-com betrieben

    fakt ist er muss nicht angemeldet werden
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #17
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    möp wieder falsch

    die anmeldepflicht wurde vor vielen jahren abgeschafft

    telefon wird von t-com betrieben

    fakt ist er muss nicht angemeldet werden
    Naja, so ganz falsch ist das nicht, denn, die Fernmeldehoheit liegt in diesem Fall beim Land. Und viele Bundesländer haben eigene Richtlinien dazu, ob FuMe gemeldet werden müssen.
    In den meisten dürfte eine Meldung obligatorisch sein, wie zB. in Nds.

    Und, eine Empfangsanlage für BOS bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Wer sich also "privat" einen FuMe kauft, kann damit rechnen, bei einer Überprüfung durch den Landeseigenen (meist bei der Pol. sitzenden) Funkkontrollmessdienst diesen dann abgeben (auf nimmer Wiedersehen) zu müssen.
    Diesen Blödsinn von wegen das ist mein eigener und da hat keiner... das gehört in das Reich der Fabeln.

    Und, Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz ist mittlerweile auch kein Kavaliersdelikt mehr.

    r.

  3. #18
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    Zitat Zitat von russmeyer
    ... bei einer Überprüfung durch den Landeseigenen (meist bei der Pol. sitzenden) Funkkontrollmessdienst diesen dann abgeben (auf nimmer Wiedersehen) zu müssen.
    Kurze bescheidene Frage: Wenn ich jetzt einen privaten Melder habe und den nirgends angebe - wie bitte möchte den der "Funkkontrollmessdienst" von meinem Melder erfahren und überhaupt die tatsächliche Gewalt darüber bekommen, um diesen auf Nimmerwiedersehen verschwinden zu lassen?

    Ich denke eher gar nicht...

    Des weiteren: Wir (FF in Nds) geben einmal im Jahr (zu Jahresbeginn) eine Bestandsmeldung über die vorhandenen FuGs und FMEs ab, Meldungen über zwischenzeitlich beschaffte Melder sind meines Wissens nach gar nicht erwünscht, wegen des unnötigen Verwaltungsaufwandes...

    Daher wäre es also durchaus vertretbar, wenn die tatsächliche Anzahl der FME geringfügig von der gemeldeteten abweicht - es sei denn dein "Funkkontrollmessdienst" kommt genau am Tag der Bestandsmeldungsabgabe...

  4. #19
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Kurze bescheidene Frage: Wenn ich jetzt einen privaten Melder habe und den nirgends angebe - wie bitte möchte den der "Funkkontrollmessdienst" von meinem Melder erfahren und überhaupt die tatsächliche Gewalt darüber bekommen, um diesen auf Nimmerwiedersehen verschwinden zu lassen?

    Ich denke eher gar nicht...
    Tja, und da Denken eben glückssache ist, können sies Doch :) (nicht böse nehmen *g*)

    Jeder Empfänger ist auch gleichzeitig ein Sender... und mit der entsprechend sensieblen Technik kannst auch auch einen FME von Aussen aufspüren... (es sei denn natürlich, er ist aus ^^)

    Und sollten sie einen Begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das TKG haben, dann könnten die auch ohne größere Probleme zu dir in die Wohnen, mit Richterlichem Beschluß versteht sicht...

    MfG Fabsi

    P.S.: Solange du niemanden störst... werden die wohl kaum die Zeit dafür aufwenden ^^

  5. #20
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    1.565
    ...und die können sogar so pervers genau peilen dass sie Dir nachher sagen können in welcher Ecke des Zimmers Dein FME/DME, zum Zeitpunkt der Peilung, lag.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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  6. #21
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    Gut - dann können sie das halt.

    Aber - wenn nun "Fritzchen Müller" in der FF ist und sich selbst einen FME beschafft und damit keinen Blödsinn macht, dann wird da kein Hahn nach krähen.

    Oder peilt nun die was-weiß-ich-was jeden Meldeempfänger in Deutschland an und klärt dann per Hausdurchsuchung, ob das den einer von den 30 Meldern der Wehr ist oder ob es nun ein 31. ist...

    Ich bin nach wie vor der Meinung, daß sich da jemand der z.B. in der FF ist und sich privat einen Melder beschafft und damit eben keinen Dummfug anstellt sich dort nach wie vor keine Sorgen machen muss, daß dort nun nun eine Funkpeilung mit Hausdurchsuchung ansteht.

    Allerdings - ich lasse mich gern eines besseren belehren - dann aber bitte Butte bei die Fische und die entsprechenden "Beweise" auf den Tisch!

  7. #22
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    2.186
    Hi,

    also:
    Die Fernmeldehoheit liegt nicht beim LAND, sondern beim BUND!
    Alle Gesetze sind BUNDESGESETZE.

    Die Zuständigkeit für den BOS-Funk liegt nur in sofern beim Land, soweit es Einheiten betrifft die unter die Länderhoheit fallen.
    Hier kann das Land Richtlinien erlassen.

    Im dereich der Funkgeräte (S-E) wirkt sich das folgendermaßen aus.
    Der BUND hat festgelegt, das jeder Betrieb eines SENDERS eine Frequenzzuteilung erfordert.
    Für den Bereich der BOS hat er festgelegt, das nur entsprechende geprüfte Geräte auf diesen Frequenzen betrieben werden dürfen.
    Ausnahmen sind möglich (generell oder im Einzelfall) müssen aber von der jeweils zuständigen Behörde (LMI/BMI) genehmigt sein.
    Die BnetzA ist nun gehalten sich an diese Festlegung zu halten

    Die Frequenzzuteilung beinhaltet nun dieses als AUFLAGE.
    Daher gilt die Frequenzzuteilung nun eigentlich nicht für nicht genehmigte Geräte. Strafrechtlich kann man soetwas nun entweder als Verstos gegen eine Auflage oder aber als Betrieb ohne Frequenzzuteilung werten...

    Dies ist wie gesagt die Regelung für FUNKGERÄTE.

    Für Empfänger hat der BUND festgelegt, das es generell keinerlei Anmeldepflicht gibt. Egal auf welchen Frequenzen diese betrieben werden.
    (Empfangsgeräte stellen keine Frequenznutzung im Sinne des Gesetzes da.)

    Strafrechlich relevant ist daher nur die Frage: Sind die Empfangenen Meldung für den Besitzer bestimmt?
    Wenn jemand bereits einen offiziellen Melder hat, und nur einen leichteren Melder mit denselben Schleifen sich privat beschafft, so ist denke ich davon auszugehen.
    Wenn jemand einen privaten Melder mit von der Wehrleitung genehmigten Schleifen besitzt ebendfalls.

    Eine Grauzone ist es, wenn jemand die Auskunft bekommt, es gibt gerade keine Melder, wenn aber welche da währen würde er einen mit den Schleifen X, Y, Z, bekommen. Wenn er sich nun privat einen Melder mit diesen Schleifen beschafft...

    Wenn jemand aber nun Schleifen auf seinen Melder pakt (egal ob Privat oder Dienstlich) die NICHT für ihn bestimmt sind, so stellt dies IMMER einen Verstoss gegen das Abhörverbot da. Bei dienstlichen Melder kommen evtl.noch weitere Sachen dazu...

    Alle Anweisungen zur Meldung der Melder stellen lediglich eine Dienstanweisung an die nachgeordneten Stellen da, da das Land dieses gerne erfassen möchte. Teilweise sicher sogar noch ein Relikt als alles und jedes erfasst wurde, was irgendwie mit elektromagnetischen Schwingungen zu tun hatte. (mussten Mikrowellen nicht mal angemeldet werden?)
    Ein rein statistisches Mittel... Ich kann jetzt auch nicht für jedes Land sprechen, aber oft interessiert ja auch nur die reine Zahl...

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  8. #23
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    Aber da wird doch der Funkkontrollmessdienst sicherlich besseres zu tun haben als durch die gegend zu fahren und FMEs zu orten. Das habe ich nämlich noch nicht so ganz verstanden. Wie Kollege Walmsburger schon sagte, wenn die Wehr 30 Melder hat, woher soll der Funkmessdienst dann erkennen das genau beim Kollegen XY der melder privat ist?

  9. #24
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    1.565
    @ Bergwacht9902:

    ...man, man, man, hier wurde es doch in ungefähr 27 1/2 Threads mit ca. 273.425 Postings geschrieben dass,

    "...wenn Mist damit gemacht wird..."

    "...rechtliche Grundlage..."

    "...Aufsichtsorgane sind..."

    "...mögliche Strafen..."

    ...sollte ich Dir hier zu schnell geschrieben haben, mache ich es gerne noch einmal langsamer ;-)

    Gruß Carsten
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