Naja, so ganz falsch ist das nicht, denn, die Fernmeldehoheit liegt in diesem Fall beim Land. Und viele Bundesländer haben eigene Richtlinien dazu, ob FuMe gemeldet werden müssen.Zitat von akkonsaarland
In den meisten dürfte eine Meldung obligatorisch sein, wie zB. in Nds.
Und, eine Empfangsanlage für BOS bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Wer sich also "privat" einen FuMe kauft, kann damit rechnen, bei einer Überprüfung durch den Landeseigenen (meist bei der Pol. sitzenden) Funkkontrollmessdienst diesen dann abgeben (auf nimmer Wiedersehen) zu müssen.
Diesen Blödsinn von wegen das ist mein eigener und da hat keiner... das gehört in das Reich der Fabeln.
Und, Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz ist mittlerweile auch kein Kavaliersdelikt mehr.
r.