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Thema: FME Eigenbeschaffung

  1. #1
    RotKreuzler Gast

    FME Eigenbeschaffung

    Hallo
    Habe mir einen Quattro selber gekauft und die Alarmschleifen meiner Bereitschaft(DRK) Programmieren lassen.
    Jetzt hat mein Zugführer gemeint ich müsse weil ich die Schleifen programmieren ließ dem Melder bei meiner Bereitschaft Registrieren lassen.
    Jetzt an alle die ihren FME Selber Beschafft haben:
    Darf mein Zugführer das und Muss ich die Registrieren lassen??
    Wie habt ihr das Gelöst??

  2. #2
    76440 Gast
    also ich hab nie was registrieren lassen müssen. und es is dein privatgerät, würd ich also auch ned machen ... es sei denn, dadurch werden zb anfallende reparaturen etc von deiner bereitschaftsgruppe gezahlt :)

  3. #3
    Lauschi Gast
    Hallo,

    um wahrscheinlichem Ärger oder sogar ausschluss aus der Org. zu vermeiden würde ich mich registrieren lassen.
    Es schadet dir doch nicht, wenn irgendwo steht, dass du einen eigenen Melder hast und sie Schleifen Programmiert hast.

    Ich selbst habe keinen eingenen Melder.

    Gruß Michael

  4. #4
    RotKreuzler Gast
    Also das ist bei meiner Bereitschaft so das ich den Regitrieren lassen soll und ich muss die Rep.Kosten selber zahlen
    ein grund mehr den net zu Registrieren.
    Und es ist bein eigenes Gerät also geht das den OV nichts an.
    Und wenn die mich ausschliessen wollen können die den Laden dicht machen weil ich am meisten mache und oft einspringe.
    Falls es zum Ausschluss kommt gehe ich Komplett zum THW
    damit habe ich also keine Probs.
    Also ich werde den Melder nicht Registrieren. Denn die Melder Die registriert sind gehören dann automatisch dem OV.
    Gruss stephen

  5. #5
    Registriert seit
    15.07.2002
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    351
    Original geschrieben von RotKreuzler

    Also ich werde den Melder nicht Registrieren. Denn die Melder Die registriert sind gehören dann automatisch dem OV.
    Gruss stephen
    Also ich mein die können das Ding zwar registrieren, aber gehören tut er dir, da können die auf und nieder springen! Außer sie bezahlen den Melder bei der Registrierung aber dann wärs blödsinn den melder überhaupt erst selber zu kaufen!

    Also ich kann dir keinen Tipp geben was besser ist, aber das er Ihnen dann automatisch nach der Reg. gehören soll, das kann ich dir versichern, dass kann nicht sein!

    GreetZ
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  6. #6
    Registriert seit
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    2.651
    Also bei mir wars so, daß ich mir meinen Melder privat gekauft habe. Einige Zeit (Melder müssen ja nicht mehr bei der RegTP angemeldet werden...) später habe ich ihn, in Absprache mit dem Stadtbrandmeister, bei der Region (FTZ) registrieren lassen.
    Hinweise dabei in der Kartei:

    - Melder ist privat
    - daher kein Anspruch auf Rep oder Ersatz
    - Schleifen der Ortswehr und Funktionsgruppe wurden von FTZ programmiert
    - Melder bleibt mein Eigentum

    Die Region will halt wissen, wieviele Melder im Umlauf sind, damit abzuschätzen ist, wieviele Einsatzkräfte kommen, wenn die Sirenen mal ausfallen.

    Das Ganze ist aber freiwillig, es kann einen keiner dazu zwingen!
    Dein OV-Leiter will wohl kostenlos an neue Melder kommen! Mein Tip:

    Setz Dich hin und entwerfe eine Art "Vertrag", indem steht:

    - Du erklärst Dich bereit den Melder registrieren zu lassen
    - auf die Übernahme von evtl Rep-Kosten verzichtest Du
    - der Melder bleibt Dein Eigentum
    - Beide Seiten unterschreiben und fertig!

    So hatts bei mir geklappt und auch bei ca 30 anderen Leuten, die ich aus den verschiedenen Org kenne.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
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    351
    Sorry vielleicht hatte ich oben übersehen zu sagen das wenn es natürlich im einem "Vertrag" steht das die den Melder bekommen was anderes ist, aber lediglich bei einer Registrierung kriegen die den nicht!

    Akkon hat das ja grad sehr gut beschrieben wies am besten geht!
    ;-)

    GreetZ
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

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  8. #8
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    Mal so nebenbei, darf man denn "privat" einen Melder/ein FuG betreiben, auf BOS-Kanälen? Ich meine, abegsehen von der Tatsache, dass dir der melder gehört, dürfte er doch nur von der Organisation betrieben werden oder eben von dir im Dienst der Organisation. Aber Privat, ohne "Auftrag"?

    Gruß, Matze

  9. #9
    Registriert seit
    15.07.2002
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    351
    Also da muss man jetzt glaub ich schon zwischen Melder und FuG unterscheiden!

    Mit dem Melder kann man ja "nur" alarmiert werden, mit einem FuG ja am aktiven Funkverkehr teilnehmen!

    Also man darf, wenn man Mitglied einer HiOrg ist einen Melder haben, allerdings sollte man Rücksprache mit z.b bei der Feuerwehr dem Kommandanten halten!

    Beim FuG weiß ich es nicht genau, aber ich glaub hier muss man sich eine Genehmigung einholen! Beim Melder müsste man das nicht!

    GreetZ
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
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  10. #10
    RotKreuzler Gast
    danke Leute,
    Aber Registreiren lasse ich den FME Trotzdem net weil er mein eigentum ist.
    und von wegen abschätzen wieviele FME imumlauf sind trifft da auch nicht zu. Weil diese Liste den OV nie verlässt.
    Gruss stephen

  11. #11
    boschcrisu Gast
    Denn die Melder Die registriert sind gehören dann automatisch dem OV.
    Gruss stephen[/QUOTE]


    Das ist Falsch Sachen Gegenstände gehören dem der Sie Bezahlt hat also bist du der Eigentümer . Und das regestrieren ist nur für da Landratsamt. Da ein Melder ein Empfangsgerät ist wie Radio und Fernsehen muss die Gemeine der Landkreis Gebühren zahlen. Nicht angemeldete Melder gelden lt. Strafgesetz als verboten und kann wegen abhören des nicht polizeilichen BOS Funkanal eventuell großen ärger bescheren . Also lieber anmelden.

  12. #12
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Zitat Zitat von boschcrisu
    Das ist Falsch Sachen Gegenstände gehören dem der Sie Bezahlt hat also bist du der Eigentümer . Und das regestrieren ist nur für da Landratsamt. Da ein Melder ein Empfangsgerät ist wie Radio und Fernsehen muss die Gemeine der Landkreis Gebühren zahlen.
    Möp falsch,

    1) Für Radio und Fernseh ist das die GEZ 8und die gilt für BOS Funk nicht

    2) die Abgabe für BOS Geräte wurde seit gut 10 Jahren schon gekippt

    Zitat Zitat von boschcrisu
    Nicht angemeldete Melder gelden lt. Strafgesetz als verboten und kann wegen abhören des nicht polizeilichen BOS Funkanal eventuell großen ärger bescheren . Also lieber anmelden.
    Mindestens genau so falsch
    ich kann soviele Melder zu Hause haben wie ich will, solange ich damit nur für mich bestimmte Nachrichten empfanfe
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Find ich aber geil, wo du die ganzen alten Themen nur findest...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  14. #14
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von abc-truppe
    Find ich aber geil, wo du die ganzen alten Themen nur findest...
    Und dann auch noch son Quark zu verzapfen, machts noch geiler ^^

    MfG Fabsi

  15. #15
    boschcrisu Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Möp falsch,

    1) Für Radio und Fernseh ist das die GEZ 8und die gilt für BOS Funk nicht

    2) die Abgabe für BOS Geräte wurde seit gut 10 Jahren schon gekippt



    Mindestens genau so falsch
    ich kann soviele Melder zu Hause haben wie ich will, solange ich damit nur für mich bestimmte Nachrichten empfanfe

    Du kannst soviele Melder haben wie du willst ist richtig was zwar schwachsinn ist aber nichts desto trotz ist der Piepser wie er auch heisst ein Funkmeldeempfänger ein Empfangsgerät mittels Funkwellen. Und Funkmeldeempfänger werden nicht bei der GEZ sondern bei der POST wie Telefon angemeldet.Durch das Landratsamt wo sie vom Kommandanten dort über KBI oder KBM gemeldet werden .

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