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Thema: FME Eigenbeschaffung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    18.11.2003
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    Hi,

    also:
    Die Fernmeldehoheit liegt nicht beim LAND, sondern beim BUND!
    Alle Gesetze sind BUNDESGESETZE.

    Die Zuständigkeit für den BOS-Funk liegt nur in sofern beim Land, soweit es Einheiten betrifft die unter die Länderhoheit fallen.
    Hier kann das Land Richtlinien erlassen.

    Im dereich der Funkgeräte (S-E) wirkt sich das folgendermaßen aus.
    Der BUND hat festgelegt, das jeder Betrieb eines SENDERS eine Frequenzzuteilung erfordert.
    Für den Bereich der BOS hat er festgelegt, das nur entsprechende geprüfte Geräte auf diesen Frequenzen betrieben werden dürfen.
    Ausnahmen sind möglich (generell oder im Einzelfall) müssen aber von der jeweils zuständigen Behörde (LMI/BMI) genehmigt sein.
    Die BnetzA ist nun gehalten sich an diese Festlegung zu halten

    Die Frequenzzuteilung beinhaltet nun dieses als AUFLAGE.
    Daher gilt die Frequenzzuteilung nun eigentlich nicht für nicht genehmigte Geräte. Strafrechtlich kann man soetwas nun entweder als Verstos gegen eine Auflage oder aber als Betrieb ohne Frequenzzuteilung werten...

    Dies ist wie gesagt die Regelung für FUNKGERÄTE.

    Für Empfänger hat der BUND festgelegt, das es generell keinerlei Anmeldepflicht gibt. Egal auf welchen Frequenzen diese betrieben werden.
    (Empfangsgeräte stellen keine Frequenznutzung im Sinne des Gesetzes da.)

    Strafrechlich relevant ist daher nur die Frage: Sind die Empfangenen Meldung für den Besitzer bestimmt?
    Wenn jemand bereits einen offiziellen Melder hat, und nur einen leichteren Melder mit denselben Schleifen sich privat beschafft, so ist denke ich davon auszugehen.
    Wenn jemand einen privaten Melder mit von der Wehrleitung genehmigten Schleifen besitzt ebendfalls.

    Eine Grauzone ist es, wenn jemand die Auskunft bekommt, es gibt gerade keine Melder, wenn aber welche da währen würde er einen mit den Schleifen X, Y, Z, bekommen. Wenn er sich nun privat einen Melder mit diesen Schleifen beschafft...

    Wenn jemand aber nun Schleifen auf seinen Melder pakt (egal ob Privat oder Dienstlich) die NICHT für ihn bestimmt sind, so stellt dies IMMER einen Verstoss gegen das Abhörverbot da. Bei dienstlichen Melder kommen evtl.noch weitere Sachen dazu...

    Alle Anweisungen zur Meldung der Melder stellen lediglich eine Dienstanweisung an die nachgeordneten Stellen da, da das Land dieses gerne erfassen möchte. Teilweise sicher sogar noch ein Relikt als alles und jedes erfasst wurde, was irgendwie mit elektromagnetischen Schwingungen zu tun hatte. (mussten Mikrowellen nicht mal angemeldet werden?)
    Ein rein statistisches Mittel... Ich kann jetzt auch nicht für jedes Land sprechen, aber oft interessiert ja auch nur die reine Zahl...

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  2. #2
    Registriert seit
    11.03.2003
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    668
    Aber da wird doch der Funkkontrollmessdienst sicherlich besseres zu tun haben als durch die gegend zu fahren und FMEs zu orten. Das habe ich nämlich noch nicht so ganz verstanden. Wie Kollege Walmsburger schon sagte, wenn die Wehr 30 Melder hat, woher soll der Funkmessdienst dann erkennen das genau beim Kollegen XY der melder privat ist?

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    @ Bergwacht9902:

    ...man, man, man, hier wurde es doch in ungefähr 27 1/2 Threads mit ca. 273.425 Postings geschrieben dass,

    "...wenn Mist damit gemacht wird..."

    "...rechtliche Grundlage..."

    "...Aufsichtsorgane sind..."

    "...mögliche Strafen..."

    ...sollte ich Dir hier zu schnell geschrieben haben, mache ich es gerne noch einmal langsamer ;-)

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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