Stimmt so. Selbst wenn wir die StVO so auslegen, dass auch die Führerscheinauflage außer Kraft gesetzt wird(was sogar möglich WÄRE, da die Verletzung der Auflage nicht direkt eine Behinderung/Gefährdung darstellen würde - aber das ist dann eine Ermessenssache, die ich nicht ausprobieren möchte), hast du keine Chance, ohne Begleitperson zurückzukommen ;-)