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Thema: ASG einer RTK 4 SL umbeschriften

  1. #1
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    ASG einer RTK 4 SL umbeschriften

    Hallo!
    Weis jemand, wie man den ASG einer RTK 4 SL umbeschriftet?

  2. #2
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    Servus!

    Schau' doch mal beim User ZickZack (müsste www.sondersignalanlagen.de.vu sein) ins Forum, da solltest Du finden was Du suchst.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    ASG

    Hallo,

    man könnte versuchen sich mit WORD selber einen Schriftzug zu klöppeln. Hintergrundfarbe

    schwarz und Buchstaben in weiß, das ganze dannn auf eine Overhaedfolie drucken und vor

    dem ASG befestigen. So scheint der rote Hintergrund des ASG nur durch die Buchstaben der

    Folie, die orginalen Plastikblenden sind eigentlich nicht viel anders bis auf das die das Licht

    mehr streuen, glaub ich. Am besten testen. Desweiteren bietet im e-bay schon mal einer

    geplotterte Folien mit Wunschtex an.

    Gruß Peter
    Mit dem Alarm nicht sparsam sein!

  4. #4
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    Hallo!

    Ja wir haben das für die beiden ASGs gemacht die in unserer RTK4 in in der Halle sind gemacht. Ich denke das das es durch die Overheadfolie durchscheinen wird. Da sind wenn ich mich recht erinner oben und unten jeweils 2x55W Leuchtmittel drin.

    Wir sind hingegangen und haben die Schrift auf so dicke Schwarze Alufolie von einem Veranstaltungstechniker gezeichnet und mit scharfem Messer Ausgeschnitten.

    Gruß
    Reissdorf

  5. #5
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    4.289
    Für die Unwissenden (wie mich): Heißt ASG "Automatischer Signalgeber"?

  6. #6
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    Nein !

    Anhalte Signal Geber

    (Stop Polizei und so)

  7. #7
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    808
    Mal so am Rande:

    Ich habe im Hinterkopf, dass der ASG in rot der Polizei vorbehalten ist, also für alle anderen nicht zulässig ist. Irre ich mich da, oder hat sich was verändert?
    MfG

    brause

  8. #8
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    61
    Moin...

    das umbeschriftern geht relativ einfach:
    Die Platten mit der Beschriftung mit Terpentin oder Verdünner behandeln, dann geht die alte Schrift gut ab, die Platte anschließend gut abspülen, da der Verdünner bzw. das Terpentin die Platte sonst brüchig werden lässt. Und nun beschriften, am besten bei einem Folienbeschrifter, da kosten solche Folien dann ca. 15,- €
    Ihr könnt das auch vorfertigen mit Corle-Draw oder sogar Word (denkt bei nach vorne gerichteten ASG an die Spiegelschrift) dann kostet das beim Beschriter nicht so viel.

    Die Farbe der ASG ist nicht der Polizei vorbehalten. NUR der Text darf natürlich nicht Stop Polizei sein !! ansonnsten geht das ohne Probleme.

    Ein Arbeitskollege fertigt solche Schriften an, kann ihn ja mal fragen was er dafür möchte.

    Gruß igel14

  9. #9
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    Hallo !

    Naja, also ich lese da was anderes :

    " StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden ", da wären alle anderen ausgenommen, und weiter:

    " (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".

    aber wie überall gibt es auch Ausnahemgenehmigungen ... aber die wenigsten werden diese haben und einfach machen...

    mfG
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    Geändert von Andreas 53/01 (29.11.2008 um 13:28 Uhr)
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  10. #10
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    Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?

  11. #11
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    84
    " (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".

    ---

    Hier ist auch rote Leuchtschrift nicht erwähnt - und da auch diese eine nach vorn wirkende besondere Beleuchtungseinrichtung darstellt, ist sie zulässig!

    Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

  12. #12
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    " StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden "
    Zitat Zitat von Spyderone Beitrag anzeigen
    Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!
    Es steht drin, das Polizeifahrzeuge es dürfen, das schließt ein das andere Fahrzeuge es nicht dürfen.

    Das ist zumindest meiner persönliche Meinung.

    Gruß Andi

  13. #13
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?
    Wenn es nicht rot oder gelb ist, geht das ja auch. Und ich habe eigentlich noch keinen originalen Balken mit "Notarzt" etc. in rot gesehen, meist schwarz auf weiss, oder umgekehrt.
    MfG

    brause

  14. #14
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    Wieso muss hier jetzt eigentlich wieder so eine OT-Diskussion entstehen ??
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  15. #15
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?
    Hallo !

    Kaufen kannst Du ja wie überall "fast" alles...

    Der eigentliche Gedanke von Hella war, besondere Einsatzfahrzeuge wie z.b. Notarztwagen etc. mit einer Leuchtschrift für besondere Einsätze zukennzeichen, z.b. als Führungsstelle oder Sammelstelle für Rettungsdienst o.ä.

    mfG
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