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Thema: ASG einer RTK 4 SL umbeschriften

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?

  2. #2
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    " (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".

    ---

    Hier ist auch rote Leuchtschrift nicht erwähnt - und da auch diese eine nach vorn wirkende besondere Beleuchtungseinrichtung darstellt, ist sie zulässig!

    Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    " StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden "
    Zitat Zitat von Spyderone Beitrag anzeigen
    Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!
    Es steht drin, das Polizeifahrzeuge es dürfen, das schließt ein das andere Fahrzeuge es nicht dürfen.

    Das ist zumindest meiner persönliche Meinung.

    Gruß Andi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Es steht drin, das Polizeifahrzeuge es dürfen, das schließt ein das andere Fahrzeuge es nicht dürfen.

    Das ist zumindest meiner persönliche Meinung.

    Gruß Andi
    Das ist ja schwachsinn, nur weil dort steht das es die Polizei darf, bedeutet das noch lange nicht das es niemand anderes darf!

  5. #5
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    Nein! Doch!

    Und um die 10 Zeichen voll zu bekommen: Wenn es in einem Gesetz eine namentliche Ausnahme gibt, dann gilt die nur für diese Ausnahme, sonst für niemand. Auch wenn nicht explizit drin steht, dass es für andere nicht gilt.

    Sonst wäre der SoRe-Paragraph ja für die Katz!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    @ Mr. Blaulicht:
    Ich schließe mich Dir an. Hat eigentlich sich schon mal jemand die Mühe gemacht einen Kommentar zu den entsprechenden Gesetzespassagen zu lesen? Wenn es heißt, dass es bestimmte Fzg dürfen, heißt das zugleich das andere Fzg das nicht dürfen. Rot im ASG bleibt den Polizeien der Länder und des Bundes, sowie Zoll und Militärpolizeien vorbehalten. MP allerdings nur zur Verkehrsleitung, bzw. zur Beanstandung ggü. Angehörigen der Streitkräfte.

    Und um zum Eigentlichen zu kommen:
    @Pepsi:
    Warum gehst Du nicht zu nem Copy-Shop oder zu einem Laden der Dir T-Shirts bedruckt? In der Regel besitzen diese Firmen Plotter mit denen sie Dir aus Folie entsprechende Formen und Schriftzüge ausschneiden. Dürfte für eine Streuscheibe des ASGs nicht mehr wie zehn Euro kosten - und da isses schon teuer...
    Je nach Baureihe (und das wirst Du am Besten wissen), ist der vorhandene Schriftzug auf einer extra Folie aufgebracht oder in die Streuscheibe eingedruckt. Wenn er eingedruckt ist (so isses bei den älteren) dann isses ein riesen Aufwand die Farbe raus zu bekommen. Wie oben schon erwähnt: der Kunststoff wird spröde und färbt sich irgendwann weiß.

    Noch ein Tipp am Rande: Bei allen AM Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen (egal ob in Betrieb oder nicht, egal ob nach außen wirksam oder nicht) bedarf es einer Abnahme / Prüfung durch das KBA (Prüfzeichen / e-Nummer mit der Welle oder im Kreis). Das betrifft auch die Farbfilterscheiben und Streuscheiben die in ihrer Bauart so geprüft sind. "Stop Polizei" in Spiegelschrift und rot hat ein anderes Prüfzeichen wie "Notarzt" in weiß und ebenfalls in Spiegelschrift.

    Gruß, Stefan
    Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...

  7. #7
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?
    Wenn es nicht rot oder gelb ist, geht das ja auch. Und ich habe eigentlich noch keinen originalen Balken mit "Notarzt" etc. in rot gesehen, meist schwarz auf weiss, oder umgekehrt.
    MfG

    brause

  8. #8
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    Wieso muss hier jetzt eigentlich wieder so eine OT-Diskussion entstehen ??
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  9. #9
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?
    Hallo !

    Kaufen kannst Du ja wie überall "fast" alles...

    Der eigentliche Gedanke von Hella war, besondere Einsatzfahrzeuge wie z.b. Notarztwagen etc. mit einer Leuchtschrift für besondere Einsätze zukennzeichen, z.b. als Führungsstelle oder Sammelstelle für Rettungsdienst o.ä.

    mfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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    Sicher? Ich glaube, dass die Notarztkennzeichnung lediglich dager kommt, weil sie als einzelnes Schild auch erlaubt ist (siehe Arzt im Notfalleinsatz => beleuchteter Dachaufsetzer).
    Andere Kennzeichnungen innerhalb eine Balkens habe ich auch noch nie gesehen, von den verschiedenen Texten der Polizei mal abgesehen...

  11. #11
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    Hallo!
    Dann wäre es aber nur in gelb mit schwarzer Schrift erlaubt, und nur auf Antrag und nicht grundsätzlich.

    mfG
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