@ Mr. Blaulicht:
Ich schließe mich Dir an. Hat eigentlich sich schon mal jemand die Mühe gemacht einen Kommentar zu den entsprechenden Gesetzespassagen zu lesen? Wenn es heißt, dass es bestimmte Fzg dürfen, heißt das zugleich das andere Fzg das nicht dürfen. Rot im ASG bleibt den Polizeien der Länder und des Bundes, sowie Zoll und Militärpolizeien vorbehalten. MP allerdings nur zur Verkehrsleitung, bzw. zur Beanstandung ggü. Angehörigen der Streitkräfte.
Und um zum Eigentlichen zu kommen:
@Pepsi:
Warum gehst Du nicht zu nem Copy-Shop oder zu einem Laden der Dir T-Shirts bedruckt? In der Regel besitzen diese Firmen Plotter mit denen sie Dir aus Folie entsprechende Formen und Schriftzüge ausschneiden. Dürfte für eine Streuscheibe des ASGs nicht mehr wie zehn Euro kosten - und da isses schon teuer...
Je nach Baureihe (und das wirst Du am Besten wissen), ist der vorhandene Schriftzug auf einer extra Folie aufgebracht oder in die Streuscheibe eingedruckt. Wenn er eingedruckt ist (so isses bei den älteren) dann isses ein riesen Aufwand die Farbe raus zu bekommen. Wie oben schon erwähnt: der Kunststoff wird spröde und färbt sich irgendwann weiß.
Noch ein Tipp am Rande: Bei allen AM Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen (egal ob in Betrieb oder nicht, egal ob nach außen wirksam oder nicht) bedarf es einer Abnahme / Prüfung durch das KBA (Prüfzeichen / e-Nummer mit der Welle oder im Kreis). Das betrifft auch die Farbfilterscheiben und Streuscheiben die in ihrer Bauart so geprüft sind. "Stop Polizei" in Spiegelschrift und rot hat ein anderes Prüfzeichen wie "Notarzt" in weiß und ebenfalls in Spiegelschrift.
Gruß, Stefan
Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...