Für die Unwissenden (wie mich): Heißt ASG "Automatischer Signalgeber"?
Für die Unwissenden (wie mich): Heißt ASG "Automatischer Signalgeber"?
Nein !
Anhalte Signal Geber
(Stop Polizei und so)
Mal so am Rande:
Ich habe im Hinterkopf, dass der ASG in rot der Polizei vorbehalten ist, also für alle anderen nicht zulässig ist. Irre ich mich da, oder hat sich was verändert?
MfG
brause
Moin...
das umbeschriftern geht relativ einfach:
Die Platten mit der Beschriftung mit Terpentin oder Verdünner behandeln, dann geht die alte Schrift gut ab, die Platte anschließend gut abspülen, da der Verdünner bzw. das Terpentin die Platte sonst brüchig werden lässt. Und nun beschriften, am besten bei einem Folienbeschrifter, da kosten solche Folien dann ca. 15,- €
Ihr könnt das auch vorfertigen mit Corle-Draw oder sogar Word (denkt bei nach vorne gerichteten ASG an die Spiegelschrift) dann kostet das beim Beschriter nicht so viel.
Die Farbe der ASG ist nicht der Polizei vorbehalten. NUR der Text darf natürlich nicht Stop Polizei sein !! ansonnsten geht das ohne Probleme.
Ein Arbeitskollege fertigt solche Schriften an, kann ihn ja mal fragen was er dafür möchte.
Gruß igel14
Hallo !
Naja, also ich lese da was anderes :
" StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden ", da wären alle anderen ausgenommen, und weiter:
" (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".
aber wie überall gibt es auch Ausnahemgenehmigungen ... aber die wenigsten werden diese haben und einfach machen...
mfG
Geändert von Andreas 53/01 (29.11.2008 um 13:28 Uhr)
I believe on Digitalfunk
Wie gibt es dann RTK's in Notarzt und auch noch anderen Ausführungen offiziell zu kaufen ?
" (5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben".
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Hier ist auch rote Leuchtschrift nicht erwähnt - und da auch diese eine nach vorn wirkende besondere Beleuchtungseinrichtung darstellt, ist sie zulässig!
Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!
Wer Wind säht, wird Sturm ernten!
I believe on Digitalfunk
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