Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
Krank geschrieben ist Arbeitsunfähig und damit ist jede Form von Arbeit gemeint.
Nö, ein Außendienstmitarbeiter, der den Fuß gebrochen hat, kann natürlich während des Heilungsverlaufes Innendienst am Schreibtisch machen. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die eigentlich bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Andere Tätigkeiten können ausgeübt werden, wenn sie den Heilungsverlauf nicht behindern oder verzögern. Gilt analog auch für Tätigkeiten daheim, oder Urlaub oder Partys.

Bei Feuerwehreinsätzen wäre ich da aber äußerst vorsichtig, die Fälle dürften sehr gering sein. Ansonsten riskiert man eben die Kündigung.