Wieso ?
Eigentlich kann das jeder, der sich mit der Sache ausgiebig genug beschäftigt hat.
Aber: Nur weil man etwas kann, heisst das schon seit 1984 nicht mehr, das man das
auch darf *G* ... ein Hinweis Richtung §303a StGB ist hier besser angebracht als das
immer gleiche "TKG" .. jeder, der mithört, verstösst u.U. dagegen, das ist kein Unrechts-
bewusstsein mehr ..
.. aber eine Schutzmassnahme (Verschlüsselung) aktiv zu umgehen, das ist ein anderes
Kaliber als mit Eigenbau-Programmierstation und im Raubkopie der PSW ein "Öhrchen"
zu zaubern...